Auf einen Blick
Sie möchten ein Industrie- oder Gewerbegebiet erschließen, ausbauen oder revitalisieren? Dafür bieten wir Ihnen Zuschüsse.
Dieses Förderprogramm richtet sich an Gewerbegebietsentwicklungen innerhalb der folgenden Gebietskulisse: Landkreise Celle, Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Harburg, Hildesheim, Lüneburg, Peine, Stade, Vechta, Verden und Wolfenbüttel, Region Hannover (einschließlich Stadt Hannover) sowie kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg.
Die weiteren Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen liegen im Zielgebiet der GRW („Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“). Für sie gibt es das eigenständige Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Infrastruktur (GRW-Gebiete)“.
- Zuschüsse der EU für die Erschließung, den Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Zuschüsse der EU für die Erschließung, den Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten.
Das fördern wir nicht
- Kosten des Grunderwerbs sowie Maßnahmen zugunsten des großflächigen Einzelhandels sind nicht förderfähig. Ebenso ausgeschlossen ist eine sog. „Erschließung nach Maß“, von der nur ein Unternehmen profitieren würde.
- Weitere nicht-förderfähige Kostenpositionen können einem separaten Informationsblatt entnommen werden.
Wen fördern wir
- Vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände
- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung müssen erfüllt und vom Finanzamt anerkannt sein.
- Juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung:
- Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben in den Landkreisen Celle, Harburg, Lüneburg, Stade und Verden (Programmgebiet ÜR „Übergangsregion“).
- Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben in den Landkreisen Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Hildesheim, Peine, Vechta, Wolfenbüttel, der Region Hannover sowie den kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg (Programmgebiet SER „Stärker entwickelte Region“).
Unsere Bedingungen:
- Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben bei der NBank gestellt werden.
- Es muss ein belegbarer Bedarf zur Entwicklung hochwertiger Industrie- und Gewerbeflächen bestehen.
- Auf den geförderten Gewerbeflächen sind wachsende und innovative KMU (kleine und mittlere Unternehmen) in den Feldern der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Niedersachsen (RIS3) anzusiedeln: Mobilität, Lebenswissenschaften, Energietechnologien und -systeme, Land- und Ernährungswissenschaft, Neue Materialien, Produktionstechnik, Maritime Wirtschaft, Digitale Wirtschaft (Querschnittsfeld).
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation im Downloadbereich.
Gut zu wissen
Klimaverträglichkeitsprüfung
Abhängig von Art und Umfang Ihrer Investition wird die NBank vor Bewilligung der Förderung Ihr Vorhaben auf seine Klimaverträglichkeit prüfen. Hier erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben betroffen ist. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf dieser Seite.