Auf einen Blick
Das Programm fördert die niedersächsischen Natur- und Geoparke mit dem Ziel, die Qualität der Einrichtungen und somit den Erhalt des Natur- und Kulturerbes in Niedersachsen zu garantieren.
- Unterstützung niedersächsischer Natur- und Geoparke
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Personalausgaben der Natur- und Geoparke
- Maßnahmen wie: Umsetzung des Natur- und Geoparkplanes, Evaluierung, Teilnahme an Qualitätszertifizierungen und Revalidierungsverfahren, Öffentlichkeitsarbeit, der Umweltbildung und der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
- Ausgaben für die Aufstellung und Fortschreibung eines Natur- oder Geoparkplans, eine trägerübrgreifende Geschäftsstelle und weitere Ausgaben
Wen fördern wir
Niedersächsische Natur- und Geoparke
Unsere Förderleistungen
Bedingungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Eine gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Finanzierungshilfen für die Fördergegenstände mit demselben Zweck ist nicht zulässig.
- Förderfähig sind Ausgaben für Personal, Beschaffung, Herstellung, Vergütung von Werkverträgen und Sachausgaben.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Ausgaben, die durch Einnahmen aus der Nutzung gedeckt werden können
- Geldbeschaffungskosten, Zinsen und Provisionen
- Umsatzsteuer, die nach dem UStG als Vorsteuer abziehbar ist
- Eigenleistungen
- Einsparungen durch Preisnachlässe (Skonti, Rabatte und sonstige Nachlässe)
Voraussetzungen
- Antragstellung vor Projektbeginn
Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.