
Auf einen Blick
Sie planen ein Qualifizierungsprojekt, das die Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben mittels regionaler Ansätze als auch die Chancengerechtigkeit bei der Existenz- und Alterssicherung erhöht? Wir bieten eine umfassende Beratung und betrachten alle für Ihr Vorhaben in Frage kommenden Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes und der Europäischen Union.
- Beratung zu allen Schwerpunkten des Förderprogramms RIKA
- Finanzierungsmöglichkeiten des Qualifizierungsvorhabens
- Unabhängige, wettbewerbsneutrale und individuelle Beratung
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Projekte für nichterwerbstätige oder beschäftigte Frauen, die durch das Projekt sowohl arbeitsmarktorientierte Beratung als auch eine Kompetenzerweiterung erfahren
- Maßnahmen aus einem oder mehreren der folgenden Bereiche:
- Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching
- Aufstiegsförderung
- Digitalisierung
- Handwerk und Technik
- Gleichstellung und/oder bessere Vereinbarkeit von Beruf & Familie oder Pflege
- Geflüchtete oder zugewanderte Frauen
- Alleinerziehende
- Projekte, die Frauen bei der Gründung eines Unternehmens unterstützen
- Erwünscht sind regionale kooperative Ansätze, die räumlichen Gegebenheiten, Herausforderungen des Arbeitsmarktes, vorhandene Netzwerkstrukturen und Unternehmen vor Ort einbeziehen sowie die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit verbessern
Das fördern wir nicht
- Aus beihilferechtlichen Gründen sind Projekte für beschäftigte und nichterwerbstätige Frauen getrennt durchzuführen
Wen fördern wir
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sofern die Eignung bzw. fachliche und administrative Kompetenz der förderempfangenden Organisation ggf. der Kooperationspartnerinnen und –partner gegeben ist.
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank
- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40% im SER-Gebiet und 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Gesamtausgaben
Unsere Bedingungen:
- Folgende Ausgaben sind förderfähig: Personalausgaben für das Fachpersonal (ohne allgemeines Verwaltungspersonal), Honorarausgaben sowie Ausgaben für die Teilnehmenden (wie z. B. Unterhalt, Freistellungskosten)
- Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf die direkten Personalausgaben („Restkostenpauschale“) in Höhe von 36 % abgegolten.
- Die Förderung Ihres Vorhabens setzt voraus, dass das Projekt festgelegte Qualitätsstandards erfüllt. Die richtlinienspezifischen fachlichen Bewertungskriterien und ihre Bepunktung entnehmen Sie bitte der Anlage 2 der RIKA-Richtlinie im Downloadbereich. Unsere Bewertung (Förderwürdigkeitsprüfung) erfolgt dann anhand der eingereichten Unterlagen und der ausgefüllten Projektbeschreibung.
- NEU: In der Projektbeschreibung sind sämtliche Querschnittsziele im Rahmen der dort dargestellten Qualitätskriterien integriert zu beschreiben (siehe auch 6.5 der Richtlinie). Im Fokus steht dabei als sogenanntes prioritäres Querschnittsziel die Gleichstellung der Geschlechter
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.