Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern

Auf einen Blick

Diese Förderung unterstützt Sie bei der Modernisierung sowie der energetischen Modernisierung von Mietwohnungen.

  • Modernisierung, energetische Modernisierung.
  • Zunächst zinslose Darlehen.
  • Tilgungsnachlass von 30% für Berechtigte mit geringem Einkommen.
  • Zusätzlicher Zuschuss für barrierefrei nutzbare Wohnungen.

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Modernisierungsmaßnahmen
    ... zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes
    ... zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
    ... zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser
    ... zum Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation
    ... bei denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird (z. B. barrierefreies Wohnen)
    ... zur Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels

  • Hierbei handelt es sich um eine über eine Einzelmaßnahme hinausgehende bauliche Gesamtmaßnahme an oder in einem Wohngebäude mit dem Ziel, einen höherwertigen energetischen Standard zu erreichen. Dazu gehören insbesondere:
    ... nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume,
    ... Fenster und Außentürenerneuerung
    ... Erneuerung von Heizungstechnik
    ... Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger

Wen fördern wir

Investoren, die Mietwohnungen modernisieren oder energetisch modernisieren wollen, die vor dem 01.02.2002 fertiggestellt worden sind.

Unsere Förderleistungen

Förderhöhe

  • (Modernisierung und energetische Modernisierung) Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen):
    ... Darlehen bis zu 75 % der durch die Modernisierung verursachten Kosten (anerkannte Ausgaben der Kostengruppen 300 bis 700 gem. DIN276:2018-12), jedoch höchstens zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus mit Tilgungsnachlass von 30 % des Darlehensursprungsbetrages; davon zwei Drittel nach Abschluss der baulichen Maßnahmen und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres.
  • (Nur energetische Modernisierung) Berechtigte nach DVO-NWoFG (mittlere Einkommen):
    ... Darlehen bis zu 75 % der durch die Modernisierung verursachten Kosten (anerkannte Ausgaben der Kostengruppen 300 bis 700 gem. DIN276:2018-12), jedoch höchstens zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus
  • Zusätzliche Zuschüsse in Höhe von 5.000 Euro für jede barrierefrei nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2
  • Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf ein Darlehen für Modernisierungsmaßnahmen von Mietwohnungen stellen Sie bitte bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, bzw. Gemeinde). Dort erhalten Sie auch alle Antragsformulare und weitere Informationen.

Eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen finden Sie hier.

Gut zu wissen

NBank Wohnungsmarktbeobachtung (WOM)
Wir bieten aufeinander abgestimmte Dienstleistungen zur Marktbeobachtung und beraten Sie zu allen Fragen zu den niedersächsischen Wohnungmärkten.
Zur Wohnungsmarktbeobachtung

Kurz erklärt: Die Wohnraumförderung in Niedersachsen

Downloads

Bitte beachten Sie:

Beim Öffnen von PDF-Dokumenten über Ihren Browser kann es zu Darstellungsproblemen kommen. Bei Berechnungen in den PDF's können darüber hinaus falsche Formatierungen zu Fehlern führen. Damit die Dokumente vollständig und korrekt nutzbar sind, speichern Sie bitte das jeweilige Dokument per Rechtsklick, „Speichern unter“ lokal auf Ihrem Computer ab und öffnen es dann mit dem aktuellen Adobe Acrobat Reader.

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Förderberatung

Förderberatung

Diesen Beitrag teilen: