Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen

Auf einen Blick

Diese Förderung unterstützt Sie bei der Schaffung von Mietwohnraum für Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Menschen ab 60 Jahre, Menschen mit Behinderung sowie hilfe- und pflegebedürftige Menschen.

  • Neubau, Änderung (Aus-/Umbau) und die Erweiterung von Gebäuden
  • Zunächst zinslose Darlehen
  • Tilgungsnachlass von 30% für Berechtigte mit geringem Einkommen
  • Zusätzlicher Zuschuss für barrierefrei nutzbare Wohnungen

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Wohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie für Wohngemeinschaften zur gegenseitigen Unterstützung im Alter oder bei Hilfebedürftigkeit und betreute Wohngemeinschaften, bei denen mehrere Einzelpersonen oder Haushalte nach der baulichen Gestaltung in einer gemeinsamen Wohneinheit zusammenleben, unabhängig davon, ob es sich um Einzelzimmer oder abgeschlossene Einzelwohnungen mit mehreren Zimmern handelt.

Wen fördern wir

Investoren können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften sein. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.

Unsere Förderleistungen

  • Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen):
    ... Darlehen bis zu 75 % der Gesamtkosten (anerkannte Ausgaben der Kostengruppen 100 bis 700 gem. DIN276:2018-12 bei Neubauvorhaben und 300 bis 700 gem. DIN276:2018-12 bei Änderungen/Erweiterungen) mit Tilgungsnachlass von 30 % des Darlehensursprungsbetrages; davon zwei Drittel nach Bezugsfertigkeit oder nach Abschluss der baulichen Maßnahmen und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres.
  • Berechtigte nach DVO-NWoFG (mittlere Einkommen):
    ...Darlehen bis zu 75 % der Gesamtkosten (anerkannte Ausgaben der Kostengruppen 100 bis 700 gem. DIN276:2018-12 bei Neubauvorhaben und 300 bis 700 gem. DIN276:2018-12 bei Änderungen/Erweiterungen).
  • Die Bemessung des Darlehens ist abhängig von der Mietenstufe:
    • Mietstufe I: = 4.850 Euro Gesamtkosten je m2 Wohnfläche
    • Mietstufen II und III: = 5.050 Euro Gesamtkosten je m2 Wohnfläche
    • Mietstufen IV bis VII: = 5.270 Euro Gesamtkosten je m2 Wohnfläche
  • Zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für jede barrierefrei nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2.
  • Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf ein Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen stellen Sie bitte bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde). Dort erhalten Sie auch alle Antragsformulare und weitere Informationen.

Eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen finden Sie hier.

Gut zu wissen

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Zur Wohnungsmarktbeobachtung

Kurz erklärt: Die Wohnraumförderung für Niedersachsen

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Förderberatung

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