Auf einen Blick
Die Förderung unterstützt die Ziele der Nationalen Allianz für Aus- und Weiterbildung. Gleichzeitig wird die im niedersächsischen „Bündnis Duale Berufsausbildung“ verabschiedete Handlungsempfehlung zur Stärkung der Verbundausbildung aufgegriffen.
- Förderung der Verbundausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen
- Erleichterung des Zugangs zur dualen und vollschulischen Berufsausbildung für Ausbildungsplatzbewerberinnen und Ausbildungsplatzbewerber mit besonderem Föderbedarf (Bewerberinnen und Bewerber mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere mit Fluchthintergrund)
- Bessere regionale Versorgung der Ausbildungsplatzbewerberinnen und Ausbildungsplatzbewerber mit betrieblichen Ausbildungsplätzen
- Effektive Zusammenführung von Angebot und Nachfrage (Matching) in den regionalen Ausbildungsmärkten
- Steigerung der Ausbildungszahlen in Ausbildungsberufen mit besonderem Bedarf an Fachkräftenachwuchs
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Verbundausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO), dem Seearbeitsgesetz (SeeArbG) oder dem Pflegeberufsgesetz (PfIBG)
- Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal
- Vergütung der Auszubildenden Restkostenpauschale auf die direkten Personalausgaben in Höhe von 35%
Das fördern wir nicht
- Vorhaben, für die eine Förderung aus ESF+-Mitteln anderer Landes- oder Bundesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU erfolgt
- Vorhaben, die aus dem Bundesprogramm “Ausbildungsplätze sichern” gefördert werden
- Vorhaben, die aus anderen Förderprogrammen des Landes (ohne EU-Mittel) gefördert werden Vorhaben von Dienststellen der Bundes- oder Landesverwaltung
Wen fördern wir
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung aus ESF+-Mitteln bis zu 40% im SER-Gebiet und 60 % im ÜR-Gebiet der förderfähigen Ausgaben
Unsere Bedingungen:
- Die der Verbundausbildung zurundeligenden Ausbildungsverträge müssen im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem BBiG, der HwO oder einer Ausbildung nach dem SeeArbG oder dem PfIBG abgeschlossen und von der jeweiligen Stelle eingetragen sein, sofern eine solche gesetzlich vorgesehen ist
- Ein Nachweis der erforderlichen Eignung gemäß §§ 27 und 28 BBiG des Verbundpartners, der die Ausbildungsverträge abschließt, ist vorzulegen.
- In einer Projektdarstellung ist das Verbundmodell zu beschreiben und Angaben zur Anzahl der geplanten Ausbildungsplätze und der geplanten Ausbildungsberufe zu machen
- Die Ausbildungsinhalte der Ausbildungsordnungen der jeweiligen Ausbildungsberufe müssen im Verbund agedeckt werden können
- Eine gesicherte Gesamtfinanzierung mit möglichen Kofinanzierungen Dritter muss nachgewiesen werden
- Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit sind bei Antragstellung die Einhaltung von gewichteten Qualitätskriterien nachzuweisen
- Die Projektlaufzeit kann bis zu 42 Monate betragen
- Landesmittel können zur gezielten Erhöhung des Interventionssatzes zusätzlich bei regional hohem Ausbildungsplatz- und Fachkräftebedarf sowie bei Unterstützung von Ausbildungsplatzbewerberinnen und Ausbildungsplatzbewerbern mit besonderem Förderbedarf und mit Zuwanderungsgeschichte gewährt werden
Gut zu wissen
Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.