Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Auf einen Blick

Wenn Sie die bestehende Infrastruktur einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) durch Modernisierung erhalten bzw. durch Umstrukturierung ergänzen wollen, unterstützt Sie diese Förderung. Dabei geht es um die multifunktionale Nutzung der ÜBS für Aus- und Fortbildungsangebote. Ein weiteres Ziel ist die Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren. Die Entwicklung von Leitprojekten, Transferstrategien und Qualifizierungskonzepten durch Kompetenzzentren bildet die nächste Stufe.

  • Träger von Berufsbildungsstätten
  • Modernisierung bzw. Umstrukturierung bestehender ÜBS
  • Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren
  • Leitprojekte und Qualifizierungskonzepte der ÜBS als Kompetenzzentren
  • Zuschuss bis zu 20 %
  • Gesamtausgaben mindestens 50.000 Euro

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Projekte zur Modernisierung bzw. Umstrukturierung bestehender ÜBS
  • Projekte zur Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren
  • Leitprojekte und Qualifizierungskonzepte der ÜBS als Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Fortbildung

Wen fördern wir

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts als Träger von Berufsbildungsstätten

Unsere Förderleistungen

  • Der Sitz der Bildungsstätte muss sich in Niedersachsen befinden
  • Maximale Förderhöhe bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben
  • Mindestens förderfähige Gesamtausgaben in Höhe von 50.000 Euro
  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
  • Anteilige Bundesfinanzierung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und/oder durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Ein angemessener Eigenanteil von mindestens 25 % der förderfähigen Ausgaben (in strukturschwachen Regionen, die durch den jeweils geltenden Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ festgelegt sind, von mindestens 10 %)
  • Ausgaben für Investitionen, die der Schaffung, Modernisierung, Umstrukturierung oder Ausstattung notwendiger, funktionstüchtiger Werkstatträume, Unterrichtsräume und sonstiger direkt der Aus-, Fort- und Weiterbildung zuzurechnenden Räumlichkeiten dienen
  • Personal- und Sachausgaben können bei Auf- und/oder Ausbau eines Kompetenzzentrums oder der Durchführung von Leitprojekten, Transferstrategien und Qualifizierungskonzepten zusätzlich gefördert werden. Bei der Berechnung gilt das Besserstellungsverbot, demnach legen die Pauschalsätze hierbei die Förderobergrenzen fest. Sachausgaben des allgemeinen Geschäftsbedarfes können zudem zu einem Pauschalsatz von 10% der Personalausgaben anerkannt werden. Ausgaben für Reisen sind nach Maßgabe des Bundesreisekostengesetzes förderfähig.

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag können Sie unter Verwendung der folgenden Vordrucke und Unterlagen direkt bei der NBank stellen.

Wir führen Sie durch die einzelnen Schritte der Antragstellung. Eine Liste mit Vordrucken und Dokumenten zum Download finden Sie unter "Downloads". Weitere Dokumente befinden sich auf den Internetseiten des Bundes.

Antrag herunterladen und ausfüllen

Zur Antragstellung bei der NBank verwenden Sie bitte die Formulare des Bundesinstituts für Berufsbildung. Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen den Antrag sorgfältig aus.

  • Anzeige einer Maßnahme zur Förderung von überbetrieblichen Berufsbil-dungsstätten (ÜBS)

Zusätzliche Nachweise bei Antragstellung

  • Ausführliche Maßnahmenkonzeption unter Berücksichtigung der in der Förderrichtlinie festgelegten Qualitätskriterien
  • Erläuterungen zur Kalkulation als Anlage zu den einzelnen Ausgabean-sätzen des Ausgaben- und Finanzierungsplans unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • Die wirtschaftlich angemessene Auslastung der Bildungsstätte durch ein unabhängiges Gutachten
  • Die Eignung des Antragstellers und ggf. seiner Kooperationspartner zur Durchführung des Projektes
  • Die Ausrichtung des Projekts am Bedarf der Betriebe und der zukünftig am Arbeitsmarkt benötigten Qualifikationen
  • Die Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben
  • Bestätigung der Übernahme des erforderlichen Eigenanteils und der Sicherung der Gesamtfinanzierung inklusive eventueller Folgekosten nach Ende der Förderung
  • Die Einhaltung des allgemeinen Diskriminierungsverbots, insbesondere die Gewährung des barrierefreien Zugangs

Zusätzliche Nachweise bei der Beratung von Personal- und Sachkosten

  • Die Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfes
  • Der Aufbau zukunftweisender Aufgabenfelder in abgestimmten fachlich/inhaltlichen Schwerpunkten
  • Die Entwicklung von Managementsystemen, Vernetzungs- und Kooperationsstrategien
  • Die Entwicklung und Durchführung von Leitprojekten und Qualifikationskonzepten
  • Der Wirkungsgrad der Maßnahme (landes- oder bundesweit)
Die NBank behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern diese für die Bearbeitung notwendig sind.

Beantragen Sie Ihre Förderung

Senden Sie die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen an uns.

Per Post:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Per Fax:
0511 300 31-119333

Per E-Mail:
beratung@nbank.de

Persönliche Beratung

Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin in einer unserer Beratungsstellen.

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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