Weiterbildung in Niedersachsen (ausgelaufen)

Keine Antragsstellung mehr möglich

Für dieses Förderprogramm ist keine Antragsstellung mehr möglich.

Auf einen Blick

Als niedersächsisches Unternehmen können Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation leisten.

  • Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen
  • Zuschuss bis zu 50 %, mindestens 1.000 Euro
  • Maximale Laufzeit bis zum 30.06.2023. Dies gilt auch für Weiterbildungsmaßnahmen des Förderaufrufs „Digitalisierung und Grüne Wirtschaft“ .
  • Pro teilnehmende Person und Weiterbildungsmaßnahme ist ein Antrag zu stellen

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
  • Personalausgaben für die teilnehmende Person an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen)

Das fördern wir nicht

  • Ausgenommen sind mit der Weiterbildungsmaßnahme im Zusammenhang stehende Ausgaben, z. B. für Reisen, Unterkunft und Verpflegung
  • Die Förderung von reinen Sprachkursen ist ausgeschlossen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen

  • die gemäß Artikel 31 Absatz 2 der AGVO den Unternehmen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen dienen,
  • die der Qualifizierung von Personen dienen, die in der Urproduktion der Land-, Forst-, Gartenbau-, und Hauswirtschaft tätig sind.
  • für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Dieser Ausschluss gilt nicht für die vorschulische Erziehung sowie die Altenpflege und -hilfe.
  • für Personen, die einen freien Beruf ausüben. Dazu gehören gemäß § 18 EStG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
  • Der Förderausschluss bezieht sich auch auf freiberufliche Personen, die gewerblich bzw. als GmbH organisiert sind.

Wen fördern wir

  • Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Betriebsinhabende von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Von den Gesamtkosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Ausgaben für Freistellungen) können maximal 50 % gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt absolut 1.000 Euro.
  • Die Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen sind bis zu einer Höhe von 25 Euro pro Teilnehmer/in und Zeitstunde förderfähig.
  • Unternehmen können pro Weiterbildungsmaßnahme eine Förderung für bis zu 50 Beschäftigte beantragen. Die NBank kann im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium im Einzelfall Ausnahmen genehmigen. Für jeden Mitarbeiter ist ein separater Antrag zu stellen.

Unsere Bedingungen:

  • Die Laufzeit ist grundsätzlich auf maximal 36 Monate beschränkt.
  • Die inhaltlich in sich abgeschlossenen Maßnahmen müssen allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen.
  • Die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen können fortlaufend von den Unternehmen beantragt werden und dürfen noch nicht begonnen haben. Eine verbindliche Anmeldung an der Weiterbildungsmaßnahme vor Erhalt der Bewilligung seitens der NBank gilt dabei nicht als vorzeitiger Maßnahmebeginn.
  • Fördermittel für mehrere Beschäftigte aus ein und demselben Unternehmen müssen jeweils einzeln beantragt und abgerechnet werden.
  • Die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen müssen seitens der Unternehmen mit einem Direktbeitrag von mindestens 10 % der Lehrgangsgebühren privat kofinanziert werden. Das Unternehmen kann die Kofinanzierung zudem durch die während der Dauer der Qualifizierung fortgezahlten Löhne und Gehälter (Ausgaben für Freistellungen) leisten, allerdings maximal bis zur Höhe der Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren). Das Unternehmen muss dazu einen schriftlichen Freistellungskostennachweis erbringen.
  • Als anrechenbare Personalausgaben für Teilnehmende werden auf Grundlage eines Pauschalsatzes von 19 Euro pro Qualifizierungsstunde anerkannt.

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation WiN Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen sowie der Produktinformation WiN Überbetriebliche Weiterbildungskonzepte.

So läuft der Antrag

Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Förderbeispiel

Beispielrechnung ohne Freistellungsausgaben
Qualifizierungsstunden: 100 Std.
Ausgabenseite
  • Lehrgangsgebühren (max. 25 Euro/Std. zwf.): 2.000 Euro
Einnahmenseite
  • Förderung max. 50 %: 1.000 Euro
  • Eigenbeitrag (mind. 10 % der Lehrgangsgebühren): 1.000 Euro
Beispielrechnung mit Freistellungsausgaben
Qualifizierungsstunden: 100 Std.
Ausgabenseite
  • Lehrgangsgebühren (max. 25 Euro/Std. zwf.): 2.000 Euro
  • Freistellungsausgaben (19 Euro/freigestellter Std.): 1.900 Euro
Einnahmenseite
  • Förderung max. 50 %: 1.800 Euro
  • Eigenbeitrag (mind. 10 % der Lehrgangsgebühren): 200 Euro
  • Freistellungsausgaben (19 Euro/freigestellter Std.): 1.900 Euro

Gut zu wissen

Verlängerung der Laufzeit
Die Laufzeit des Förderprogramms Weiterbildung in Niedersachsen wird bis zum 30.06.2023 verlängert.

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