Auf einen Blick
Sie wollen geflüchteten Menschen, die von der militärischen Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine betroffen sind, beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützen? Mit dieser Förderung unterstützt die NBank Sie dabei.
- Förderung der Durchführung von Basissprachkursen zum Erwerb grundlegender deutscher Sprachkenntnisse zur Gestaltung und Erleichterung nachfolgender Integrationsschritte unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in Deutschland
- Zielgruppe: Geflüchtete aus der Ukraine ab 16 Jahren, die von der militärischen Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine betroffen sind
- Vollfinanzierung
- Auch Rückwirkende Förderung von Projekten, die ab dem 24.02.2022 begonnen wurden
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Sprachkurse zur Unterstützung des elementaren Spracherwerbs für Geflüchtete aus der Ukraine ab 16 Jahren, die weitere Zielsetzungen wie Alphabetisierung und Grundbildung, sozialräumliche Orientierung, insbesondere Vorbereitung auf Ausbildung, Studium oder Arbeitswelt beinhalten sowie sozialpädagogisch und durch Kinderbetreuung begleitet werden
Das fördern wir nicht
- Projekte, für die eine Förderung aus ESF-Mitteln anderer Landes- oder Bundesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU, insbesondere des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) erfolgt
- Finanzierungskosten, außer bei Zuschüssen in Form von Zinszuschüssen oder Prämien für Bürgschaften
- Erwerb von Infrastrukturen, Grundstücken und Immobilien
- Umsatzsteuer, die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist
Wen fördern wir
- anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG)
- Niedersächsische Hochschulen in staatlicher Verantwortung gem. § 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG)
- Einrichtungen mit einer Zulassung als Kursträger nach § 18 Abs. 1 Integrationskursverordnung (IntV) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Im Projektjahr 2022 geförderte Träger/-innen der Erstorientierungskurse (BAMF) in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Vollfinanzierung ab einer Fördersumme von 10.000 Euro
- Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei max. 1.000.000 Euro pro Vorhaben.
Unsere Bedingungen:
- Förderfähig sind die Personalausgaben für das Bildungs- und Beratungspersonal sowie für externe Honorar- und/oder Lehrbeauftrage, Sprachmittler/Unterrichtsbegleiter sowie Personalausgaben für die Kinderbetreuung.
- Die Honorarausgaben für Lehrbeauftragte gelten bis zu einer Höhe von 41 Euro pro Unterrichtsstunde (á 45 min.) inklusive Vor- und Nachbereitungszeiten als angemessen.
- Die Honorarausgaben für Sprachmittlung/Unterrichtsbegleitung sowie sozialpädagogische Begleitung gelten bis zu einer Höhe von 26 Euro pro tatsächlich eingesetzte Unterrichtsstunde (á 45 min.) als angemessen.
- Honorarausgaben für Kinderbetreuung gelten bis zu einer Höhe von 25 Euro pro Zeitstunde als angemessen.
Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.