Soziale Innovation - Projekte

Kofinanziert von der EU

Neuer Förderaufruf

Neuer Aufruf zur Abgabe von Projektideen im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Innovation“. Bitte beachten sie, dass in diesem Förderaufruf von der Richtlinie abweichende Förderquoten gelten (60 % Förderquote sowohl im SER- als auch im ÜR-Gebiet.)

Wir laden Sie zur Informationsveranstaltung am 29.01.2025 ein. Weitere Informationen finden Sie hier.

Auf einen Blick

Sie planen ein innovatives, übertragbares Projekt, das durch neue und verbesserte Ansätze soziale Herausforderungen löst sowie lokale und regionale Bedarfe deckt? Sie haben ein überzeugendes Handlungskonzept, wie Unternehmen und Arbeitskräfte besser an die gesellschaftlichen und demografischen Veränderungen angepasst werden können oder wie sich der Zugang zu hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen sichern und verbessern lässt? Dann ist diese Förderung genau richtig für Sie.

  • Beratung zu den Schwerpunkten Arbeitswelt im Wandel und Daseinsvorsorge
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 70 % im SER-Gebiet und bis zu 80 % im ÜR-Gebiet
  • Unabhängige, wettbewerbsneutrale und individuelle Beratung
  • Antragstellung im zweistufigen Verfahren (1. Projektidee einreichen, 2. Antragstellung nach Aufforderung durch die NBank)

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in folgenden Förderschwerpunkten:

- Arbeitswelt im Wandel:

  • Gestaltung der digitalen, ökologischen und gesellschaftlichen Transformation
  • Strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines inklusiven, diversen, gesundheitsfördernden und attraktiven Arbeitsumfeldes

- Daseinsvorsorge:

  • Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, vor allem im Bereich Kinder, Jugend, Migration, ältere und alte Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte
  • Fach- bzw. sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern z. B. Anbietenden sozialer Dienstleister mit Forschungseinrichtungen, Betroffenen und Nutzenden

Das fördern wir nicht

  • Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Deckung des regionalen Fachkräftebedarfs
  • Projekte, deren Projektziel die formale, berufliche Weiterbildung von Fachkräften ist
  • Projekte, deren Förderung eine Beihilfe i.S.d. Artikels 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder eine De-Minimis-Beihilfe darstellt

Wen fördern wir

  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Natürliche Personen, soweit es sich um Einzelunternehmen oder Personengesellschaften handelt

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 70 % im SER-Gebiet und bis zu 80 % im ÜR-Gebiet

Unsere Bedingungen:

  • Gesamtausgaben für Projekte sind bis zu maximal 750.000 Euro förderfähig
  • Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Erstattungsverfahren
  • Förderfähige Ausgaben sind Personalausgaben und Personalunterstützung durch Dritte sowie Ausgaben für Honorartätigkeiten und ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf die genannten Ausgaben in Höhe von 35 % abgegolten.
Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Der Projektantrag und die Projektauswahl erfolgen in zwei Schritten.

Einreichen einer Projektidee

Vor Antragstellung ist eine Projektidee einzureichen. Dieses Verfahren ist vorgeschaltet, um schnell und unkompliziert einordnen zu können, ob Projektideen in diese Richtlinie passen. In dieser Phase werden alle vorliegenden Projektideen bewertet und priorisiert. Anschließend fordert die NBank ausgewählte Interessierende zur Antragstellung auf.

Auf der Webseite der NBank finden Sie in regelmäßigen Abständen Aufrufe zur Abgabe einer Projektidee mit Informationen zu den einzelnen Stichtagen und frühestem Projektbeginn.

Die Projektideen können unter Beachtung des Stichtagsturnus fortlaufend per E-Mail an das im Aufruf angegebene E-Mail-Postfach übermittelt werden.

Einen entsprechenden Vordruck mit vorgegebenen Kriterien zur Beschreibung Ihrer Projektidee ist auf der Webseite der NBank abrufbar. Vor der Einreichung der Projektidee empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu einer Stelle der Sozialen Innovation. Die Kontaktdaten finden Sie im Förderaufruf.

Antragstellung

Den Antrag stellen Sie bitte erst nach Aufforderung durch die NBank bis spätestens zum Antragstichtag über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Gut zu wissen

Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Sabrina Fürstenberg-Wiegmann

Sabrina Fürstenberg-Wiegmann

Beratung
Simone Foedrowitz

Simone Foedrowitz

Beratung
Kristina Puljic

Kristina Puljic

Fördermanagement
Wiebke Krohn

Wiebke Krohn

Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.V.
Frau Schmieta

Frau Schmieta

Stelle für Soziale Innovation - Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Niedersachsen e.V.
Simon Rettenmaier

Simon Rettenmaier

Stelle für soziale Innovation des DGB Niedersachsen

Wir sind für Sie da

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