Auf einen Blick
Sie möchten die Marktchancen Ihres Unternehmens mit Hilfe eines innovativen Vorhabens verbessern? Das niedrigschwellige Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk bietet Anreize durch innovative Vorhaben den unternehmensbezogenen Stand der Technik bei neu vermarktbaren Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie neuen betrieblichen Ablauf- und Organisationsformen zu verbessern.
- Förderung von Innovationsvorhaben
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 35%, bei kleinen Unternehmen in der Übergangsregion bis zu 45 %
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Eintrag im Handelsregister oder i. S. der Handwerksordnung
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Anwendungsnahe niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen,
- .... bei denen mithilfe von eigenen Entwicklungsarbeiten ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen
- Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind und bei denen die förderfähigen Gesamtausgaben 200.000 Euro übersteigen
Das fördern wir nicht
- Vorhaben von Nicht-KMU
- Routine- oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten
- Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU erfolgt
- Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen bei denen die förderfähigen Gesamtausgaben unter 200.000 Euro liegen
Wen fördern wir
- Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Eintrag ins Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung, die ihren Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen haben
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderhöhe beträgt maximal 35% der förderfähigen Ausgaben
- in der Übergangsregion für kleine Unternehmen maximal 45% der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro
Unsere Bedingungen:
- Ausgaben für Fremdleistungen und Investitionsausgaben dürfen jeweils nicht über 50% der förderfähigen Gesamtausgaben betragen
Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.