Auf einen Blick
Diese Förderung unterstützt Sie bei der Modernisierung sowie der energetischen Modernisierung von Mietwohnungen.
- Modernisierung, energetische Modernisierung.
- Zunächst zinslose Darlehen.
- Tilgungsnachlass von 30% für Berechtigte mit geringem Einkommen.
- Zusätzlicher Zuschuss für barrierefrei nutzbare Wohnungen.
Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Modernisierungsmaßnahmen
... zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes
... zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
... zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser
... zum Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation
... bei denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird (z. B. barrierefreies Wohnen)
... zur Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels
- Hierbei handelt es sich um eine über eine Einzelmaßnahme hinausgehende bauliche Gesamtmaßnahme an oder in einem Wohngebäude mit dem Ziel, einen höherwertigen energetischen Standard zu erreichen. Dazu gehören insbesondere:
... nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume,
... Fenster und Außentürenerneuerung
... Erneuerung von Heizungstechnik
... Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger
Wen fördern wir
Investoren, die Mietwohnungen modernisieren oder energetisch modernisieren wollen, die vor dem 01.02.2002 fertiggestellt worden sind.
Unsere Förderleistungen
Förderhöhe
- (Modernisierung und energetische Modernisierung) Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen):
... Darlehen bis zu 75 % der durch die Modernisierung verursachten Kosten (anerkannte Ausgaben der Kostengruppen 300 bis 700 gem. DIN276:2018-12), jedoch höchstens zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus mit Tilgungsnachlass von 30 % des Darlehensursprungsbetrages; davon zwei Drittel nach Abschluss der baulichen Maßnahmen und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres. - (Nur energetische Modernisierung) Berechtigte nach DVO-NWoFG (mittlere Einkommen):
... Darlehen bis zu 75 % der durch die Modernisierung verursachten Kosten (anerkannte Ausgaben der Kostengruppen 300 bis 700 gem. DIN276:2018-12), jedoch höchstens zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus - Zusätzliche Zuschüsse in Höhe von 5.000 Euro für jede barrierefrei nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2
- Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
NBank Wohnungsmarktbeobachtung (WOM)
Wir bieten aufeinander abgestimmte Dienstleistungen zur Marktbeobachtung und beraten Sie zu allen Fragen zu den niedersächsischen Wohnungmärkten.
Zur Wohnungsmarktbeobachtung
Kurz erklärt: Die Wohnraumförderung in Niedersachsen