Jugendwerkstätten

Kofinanziert von der EU

Nächster Antragsstichtag

Der nächste Antragstichtag ist der 06.11.2024.

Auf einen Blick

In Jugendwerkstätten werden junge Menschen mit beruflichen Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf persönlich stabilisiert, sozial integriert und durch betriebsnahe Qualifizierung auf eine Ausbildung oder Beschäftigung vorbereitet.

  • Förderung von Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen in Jugendwerkstätten
  • Teilnehmende sind junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren
  • Voraussetzung zur Teilnahme: Schulpflicht erfüllt und aktuell erwerbslos
  • In Einzelfällen: Betreuung schulpflichtiger junger Menschen mit Jugendhilfebedarf
  • Projektförderung bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Betrieb einer Jugendwerkstatt
  • Zusätzliche innovative Maßnahmen in Jugendwerkstätten, die modellhaft sind und der Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe dienen (nur nach gesondertem Förderaufruf)

Wen fördern wir

  • anerkannte freie und öffentliche Trägerinnen und Träger der Jugendhilfe

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Förderung für die Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen wird dynamisch angepasst

Unsere Bedingungen:

  • Förderfähig sind Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal sowie eine Restkostenpauschale von 40% der förderfähigen Personalausgaben
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt 33 Monate
  • Jugendwerkstatt muss eine eigenständige Leistung der Jugendhilfe darstellen, die sich von den Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung eindeutig abgrenzt
  • Fördermittelkombination mit ESF+-Mitteln anderer Bundes- und Landesprogramme ist nicht zulässig
  • Auszahlung der Förderung erfolgt vierteljährlich auf Antrag
  • Nach Prüfung durch die NBank werden die zahlenmäßig nachgewiesenen Ausgaben erstattet (Erstattungsprinzip)

Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf die Förderung Ihrer Jugendwerkstatt stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Gut zu wissen

Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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