
Auf einen Blick
In Jugendwerkstätten werden junge Menschen mit beruflichen Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf persönlich stabilisiert, sozial integriert und durch betriebsnahe Qualifizierung auf eine Ausbildung oder Beschäftigung vorbereitet.
- Förderung von Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen in Jugendwerkstätten
- Teilnehmende sind junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren
- Voraussetzung zur Teilnahme: Schulpflicht erfüllt und aktuell erwerbslos
- In Einzelfällen: Betreuung schulpflichtiger junger Menschen mit Jugendhilfebedarf
- Projektförderung bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Betrieb einer Jugendwerkstatt
- Zusätzliche innovative Maßnahmen in Jugendwerkstätten, die modellhaft sind und der Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe dienen (nur nach gesondertem Förderaufruf)
Wen fördern wir
- anerkannte freie und öffentliche Trägerinnen und Träger der Jugendhilfe
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben
- Förderung für die Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen wird dynamisch angepasst
Unsere Bedingungen:
- Förderfähig sind Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal sowie eine Restkostenpauschale von 40% der förderfähigen Personalausgaben
- Der Bewilligungszeitraum beträgt 33 Monate
- Jugendwerkstatt muss eine eigenständige Leistung der Jugendhilfe darstellen, die sich von den Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung eindeutig abgrenzt
- Fördermittelkombination mit ESF+-Mitteln anderer Bundes- und Landesprogramme ist nicht zulässig
- Auszahlung der Förderung erfolgt vierteljährlich auf Antrag
- Nach Prüfung durch die NBank werden die zahlenmäßig nachgewiesenen Ausgaben erstattet (Erstattungsprinzip)
Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.