Innovationsnetzwerke

Kofinanziert von der EU

Auf einen Blick

Leistungsfähige Innovationsnetzwerke können die Innovationskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) verbessern. Durch die Qualifizierung der Netzwerke, sollen die Wissensbildung und der Wissens- und Technologietransfer gestärkt sowie die intensive Zusammenarbeit der Wirtschaft untereinander und mit der Wissenschaft ausgebaut und dadurch die Regionen auf Grundlage ihrer jeweiligen regionalen Stärken unterstützt werden.

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben im SER-Gebiet; bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben im ÜR-Gebiet nach AGVO sowie bis zu 60 % nach De-minimis
  • Bei Förderung nach AGVO können Betriebsbeihilfen für Innovationscluster für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren gewährt werden
  • Förderfähig sind die bei dem Betreibenden anfallenden Ausgaben zur Durchführung des Netzwerkmanagements, wie Personal- und Sachausgaben
  • Laufzeit zwischen einem und bis zu drei Jahre
  • Erneute Antragstellung ist möglich

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Betreuung des Innovationsnetzwerks zur Erleichterung der Zusammenarbeit, des Informationsaustauschs und der Erbringung und Weiterleitung von spezialisierten und maßgeschneiderten Unterstützungsdienstleistungen für Unternehmen
  • Werbemaßnahmen, die darauf abzielen, neue Unternehmen oder Einrichtungen zur Beteiligung am Innovationsnetzwerk zu bewegen und die Sichtbarkeit des Innovationsnetzwerkes zu erhöhen
  • Verwaltung der Einrichtungen des Innovationsnetzwerks, die Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen zur Förderung des Wissensaustauschs, die Vernetzung und transnationale Zusammenarbeit
  • Initiierung und Forcierung von Netzwerkaktivitäten in der Übergangsregion, um die Phase der Antragstellungen für Förderungen nach AGVO zu unterstützen

Das fördern wir nicht

  • Ausgaben der Netzwerkpartnerinnen und -partner sind nicht förderfähig
  • Gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen

Wen fördern wir

  • Juristische Personen als Träger des Innovationsnetzwerkes sowie Konsortien

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

SER-Gebiet:

  • bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben, max. 150.000 Euro pro Jahr
  • die förderfähigen Ausgaben betragen zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 50.000 Euro pro Förderjahr

ÜR-Gebiet:

  • Förderung der Aktivitäten des Netzwerkmanagements gemäß Artikel 27 Abs. 8 a-c AGVO:
    ... bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 150.000 Euro pro Jahr
    ... die förderfähigen Ausgaben betragen zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 30.000 Euro pro Förderjahr
  • Förderung gemäß De-minimis-Verordnung:
    … bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben
    … die förderfähigen Ausgaben betragen zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 30.000 Euro pro Förderjahr

Unsere Bedingungen:

  • Das Vorhaben muss innerhalb der Stärkefelder der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ liegen. Darunter fallen Mobilität, Lebenswissenschaften, Energietechnologien und -systeme, Land- und Ernährungswirtschaft, Neue Materialien, Produktionstechnik, Maritime Wirtschaft sowie das Querschnittsfeld „Digitale Wirtschaft“

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Downloads

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