Auf einen Blick
Leistungsfähige Innovationsnetzwerke können die Innovationskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) verbessern. Durch die Qualifizierung der Netzwerke, sollen die Wissensbildung und der Wissens- und Technologietransfer gestärkt sowie die intensive Zusammenarbeit der Wirtschaft untereinander und mit der Wissenschaft ausgebaut und dadurch die Regionen auf Grundlage ihrer jeweiligen regionalen Stärken unterstützt werden.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben im SER-Gebiet; bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben im ÜR-Gebiet nach AGVO sowie bis zu 60 % nach De-minimis
- Bei Förderung nach AGVO können Betriebsbeihilfen für Innovationscluster für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren gewährt werden
- Förderfähig sind die bei dem Betreibenden anfallenden Ausgaben zur Durchführung des Netzwerkmanagements, wie Personal- und Sachausgaben
- Laufzeit zwischen einem und bis zu drei Jahre
- Erneute Antragstellung ist möglich
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Betreuung des Innovationsnetzwerks zur Erleichterung der Zusammenarbeit, des Informationsaustauschs und der Erbringung und Weiterleitung von spezialisierten und maßgeschneiderten Unterstützungsdienstleistungen für Unternehmen
- Werbemaßnahmen, die darauf abzielen, neue Unternehmen oder Einrichtungen zur Beteiligung am Innovationsnetzwerk zu bewegen und die Sichtbarkeit des Innovationsnetzwerkes zu erhöhen
- Verwaltung der Einrichtungen des Innovationsnetzwerks, die Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen zur Förderung des Wissensaustauschs, die Vernetzung und transnationale Zusammenarbeit
- Initiierung und Forcierung von Netzwerkaktivitäten in der Übergangsregion, um die Phase der Antragstellungen für Förderungen nach AGVO zu unterstützen
Das fördern wir nicht
- Ausgaben der Netzwerkpartnerinnen und -partner sind nicht förderfähig
- Gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen
Wen fördern wir
- Juristische Personen als Träger des Innovationsnetzwerkes sowie Konsortien
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
SER-Gebiet:
- bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben, max. 150.000 Euro pro Jahr
- die förderfähigen Ausgaben betragen zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 50.000 Euro pro Förderjahr
ÜR-Gebiet:
- Förderung der Aktivitäten des Netzwerkmanagements gemäß Artikel 27 Abs. 8 a-c AGVO:
... bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 150.000 Euro pro Jahr
... die förderfähigen Ausgaben betragen zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 30.000 Euro pro Förderjahr - Förderung gemäß De-minimis-Verordnung:
… bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben
… die förderfähigen Ausgaben betragen zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 30.000 Euro pro Förderjahr
Unsere Bedingungen:
- Das Vorhaben muss innerhalb der Stärkefelder der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ liegen. Darunter fallen Mobilität, Lebenswissenschaften, Energietechnologien und -systeme, Land- und Ernährungswirtschaft, Neue Materialien, Produktionstechnik, Maritime Wirtschaft sowie das Querschnittsfeld „Digitale Wirtschaft“
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.