Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)

Kofinanziert von der EU

Neuer Förderwettbewerb „Digitale Innovationen für den Bereich Verkehr und Mobilität“ gestartet

Neuer Förderwettbewerb „Digitale Innovationen für den Bereich Verkehr und Mobilität“ mit verbesserten Förderkonditionen:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 1.000.000 Euro für Unternehmen
Sie können ab sofort Anträge stellen. Antragstichtag ist der 31.03.2025.

Hier finden Sie den Förderaufruf.

Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung, dass die Bearbeitungsdauer drei bis vier Monate in Anspruch nehmen kann.

Auf einen Blick

Sie möchten ein Forschungs- und/oder Entwicklungsvorhaben in Ihrem Unternehmen durchführen? Das IFP bietet Anreize, neue vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen, die eine deutschlandweite Neuheit darstellen, zu entwickeln. Die innovativen Vorhaben sollen dazu beitragen, die Marktchancen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie kleiner Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung zu verbessern. Dabei soll sowohl die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen als auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen intensiviert werden.

  • Förderung von Einzel-, Verbund- und Kooperationsvorhaben
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 500.000 Euro für Unternehmen
  • Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 100% bei Forschungseinrichtungen

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, in deren Rahmen durch eigenes Personal ein hoher Entwicklunganteil geleistet wird, um neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
  • Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen.

Das fördern wir nicht

  • Vorhaben von Unternehmen, die mehr als 499 Mitarbeiter haben und deren Jahresumsatz 50 Mio. Euro und die Jahresbilanzsumme von 43 Mio. Euro übersteigt.
  • Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU erfolgt.

Wen fördern wir

  • Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte
    in Niedersachsen mit Eintrag ins Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung.
  • Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung (gem. Artikel 2 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 2015/1017). D.h. bis zu 499 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
  • Forschungseinrichtungen im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit einem Unternehmen.

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Die Zuschusshöhe beträgt:
    … für kleine Unternehmen bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
    … für mittlere Unternehmen bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
    … für Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben, max 500.000 Euro
    ... für Nicht-KMU bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 Euro (Nicht-KMU sind nur als Partnerunternehmen im Rahmen eines Verbundvorhabens mit mindestens einem KMU förderfähig)
    ... zusätzlich 15 % bei Verbundvorhaben zwischen zwei oder mehreren Unternehmen. Insgesamt ist der Zuschuss für Unternehmen auf 500.000 Euro begrenzt
    ... für Forschungseinrichtungen im Rahmen von Kooperationsvorhaben 100 %, max. 300.000 Euro je Forschungseinrichtung

Unsere Bedingungen:

  • Die Personalausgaben müssen mindestens 50% aller förderfähigen Ausgaben betragen.
  • Das Vorhaben muss innerhalb der Spezialisierungsfelder der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ liegen.

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Unternehmen im Sinne der Handwerksordnung wird empfohlen vor Antragstellung Kontakt zu Ihrer Innovationsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer aufzunehmen.

Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung, dass die Bearbeitungsdauer drei bis vier Monate in Anspruch nehmen kann.

Beispiele

Einzelvorhaben: Entwicklung einer leichten, hitzebeständigen Batteriegehäuse-Lösung für E-Fahrzeuge

Unternehmen: Ein kleines Unternehmen aus der Automobilbranche aus Wolfsburg

Status Quo & Problemstellung: Aktuell werden Batteriegehäuse aus Aluminium oder Stahl gefertigt, um die Batteriemodule in E-Fahrzeugen zu schützen. Diese Materialien sind jedoch schwer und beeinflussen die Reichweite der Fahrzeuge negativ. Zudem ist die Wärmeableitung eine große Herausforderung, da sich Batterien während des Betriebs stark erwärmen. Die derzeitigen Lösungen erfordern zusätzliche Kühlstrukturen, die das Gewicht weiter erhöhen.

Förderzweck: Entwicklung eines neuartigen Batteriegehäuses aus hitzebeständigem, ultraleichtem Verbundmaterial für E-Fahrzeuge. Gefördert wird ausschließlich die Entwicklungsphase, nicht die Markteinführung.

Technologisches Entwicklungsziel: Durch eine neue Materialkombination soll das Batteriegehäuse leichter, stabiler und hitzebeständiger werden. Dies ermöglicht eine effizientere Batterienutzung und eine Reduzierung des Energieverbrauchs.

Maßnahmen:

  • Interne Materialforschung: Testen verschiedener Materialkombinationen
  • Prototypenbau und Stresstests im hauseigenen Labor
  • Optimierung der Fertigungsprozesse für spätere Serienproduktion

Kosten: 680.000 Euro

  • Personalkosten: 600.000 Euro
  • Material- und Prototypenkosten: 80.000 Euro

Förderquote: 45 %

Förderbetrag: 680.000 Euro x 45 % = 306.000 Euro

Ergebnis: Das leichtere Batteriegehäuse verbessert die Reichweite von E-Fahrzeugen und erhöht die Sicherheit durch verbesserte Hitzeisolierung.

Kooperationsvorhaben (mittleres Unternehmen + Universität): Entwicklung eines KI-gestützten Diagnosesystems für seltene Hautkrankheiten

Partner:

  • Unternehmen: Medizintechnik-Start-up aus Göttingen
  • Universität: Dermatologisches Institut einer niedersächsischen Hochschule

Status Quo & Problemstellung: Seltene Hautkrankheiten werden oft erst spät oder falsch diagnostiziert, da es an ausreichend spezialisierten Dermatologen fehlt. Dies führt zu langen Leidenswegen für Patienten und ineffizientem Ressourceneinsatz im Gesundheitssystem. Bestehende computergestützte Diagnosesysteme haben Schwierigkeiten, seltene Erkrankungen mit hoher Präzision zu erkennen, da Trainingsdaten fehlen.

Förderzweck: Entwicklung einer KI-gestützten Software zur automatischen Erkennung seltener Hautkrankheiten auf Basis von Bildanalyse.

Technologisches Entwicklungsziel: Die KI soll auf einer umfangreichen dermatologischen Bilddatenbank trainiert werden und durch maschinelles Lernen die Genauigkeit der Diagnosen verbessern. So kann sie Hautkrankheiten frühzeitiger und zuverlässiger erkennen als bisherige Systeme.

Maßnahmen:

  • Unternehmen entwickelt die Softwarearchitektur und Schnittstellen
  • Universität liefert dermatologische Bilddaten und trainiert das KI-Modell
  • Validierung der Diagnosegenauigkeit durch klinische Tests

Kosten gesamt: 1.200.000 Euro

  • Unternehmen: 800.000 Euro (davon 650.000 Euro Personalkosten)
  • Universität: 300.000 Euro

Förderquoten:

  • Unternehmen: 35 %
  • Universität: 100 % (max. 300.000 Euro gefördert)

Förderbetrag:

  • Unternehmen: 280.000 Euro
  • Universität: 300.000 Euro

Gesamtförderung: 580.000 Euro

Ergebnis: Das KI-System ermöglicht eine frühere und präzisere Diagnose seltener Hautkrankheiten und entlastet Dermatologen.

Verbundvorhaben (2 kleine Unternehmen + Universität): Entwicklung eines autonomen Hafenschleppers für nachhaltige Hafenlogistik

Partner:

  • Schiffbau-Unternehmen aus Wilhelmshaven
  • Software-Entwickler für autonomes Fahren aus Hannover
  • Maritime Forschungsgruppe einer niedersächsischen Universität

Status Quo & Problemstellung: Der Containerumschlag in Häfen erfolgt derzeit durch dieselbetriebene Schlepper, die hohe CO₂-Emissionen verursachen. Zudem sind die Prozesse ineffizient, da manuelle Steuerung und Personalverfügbarkeit Engpässe erzeugen. Autonome Schlepper könnten die Effizienz steigern, jedoch gibt es in Deutschland noch keine erprobten, vollautonomen Hafenlogistiksysteme.

Förderzweck: Entwicklung eines vollautonomen Hafenschleppers, der Container im Hafen CO₂-neutral verschieben kann.

Technologisches Entwicklungsziel: Der Hafenschlepper soll mit einem leistungsfähigen elektrischen Antrieb ausgestattet sein und ein selbstlernendes Navigationssystem erhalten, das mit der bestehenden Hafeninfrastruktur kommuniziert. Dadurch werden CO₂-Emissionen gesenkt und der Logistikprozess optimiert.

Maßnahmen:

  • Schiffbauunternehmen entwickelt das Antriebssystem und die Schiffshülle
  • Softwarefirma programmiert das Navigationssystem
  • Universität testet das autonome System in realen Hafenumgebungen

Kosten gesamt: 930.000 Euro

  • Schiffbauunternehmen: 400.000 Euro (davon 300.000 Euro Personalkosten)
  • Software-Unternehmen: 230.000 Euro (davon 230.000 Euro Personalkosten)
  • Universität: 300.000 Euro

Förderquoten:

  • Unternehmen: 60 % (45 % + 15 % Kooperationsbonus)
  • Universität: 100 % (max. 300.000 Euro gefördert)

Förderbetrag:

  • Schiffbauunternehmen: 240.000 Euro
  • Software-Unternehmen: 138.000 Euro
  • Universität: 300.000 Euro

Gesamtförderung: 678.000 Euro

Ergebnis: Der autonome Hafenschlepper senkt CO₂-Emissionen und verbessert die Effizienz der Hafenlogistik weltweit.

Gut zu wissen

Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.

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