Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement - Gute Nachbarschaft

Wettbewerb Gute Nachbarschaft 2024

Nachbarschaftsprojekte stärken Zusammenhalt in Niedersachsen Hier geht es zur Auslobung.

Auf einen Blick

Mit dieser Landesförderung sollen in der Stadtentwicklung innovative Projekte zur Stärkung der Integration und Teilhabe finanziell unterstützt werden. Ziele der modellhaften Förderung sind die Vermeidung sozialer Brennpunktbildung sowie die Strukturverbesserung und städtebauliche Aufwertung, die Sicherung des sozialen Zusammenhalts und die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe. Die Bewerbung für die Fördermittel erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbs. Die Teilnahme am Wettbewerb ist erforderlich.

  • Modellprojekte, die zur Förderung der Integration und der Teilhabe mit Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement Nachbarschaften und Wohnquartiere stärken
  • Auslobung des Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Projektauswahl durch unabhängige Jury
  • Zuschuss bis maximal 75% der förderfähigen Ausgaben. Maximal 60.000 Euro pro Jahr für ein Projekt und 120.000 Euro pro Jahr für mehrere Projekte
  • Förderzeitraum beträgt bis zu 36 Monate

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

1. Auf- und Ausbau von Strukturen der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements, insbesondere

  • Aufbau bzw. Weiterentwicklung einer Anlaufstelle vor Ort mit „Kümmerer“-, Vernetzungs-, Beratungs- und Vermittlungsfunktionen,
  • Aktivierung und Unterstützung von Selbstorganisation und Beteiligung, Förderung von Selbsthilfe und Partizipation,
  • Förderung von Kommunikation, Vernetzung und Kooperation durch den Auf- und Ausbau bzw. die Umsetzung geeigneter Kooperationsstrukturen mit Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Sportvereinen, anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren und der Gemeinde,
  • Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens, Abbau von Konflikten und Stärkung der Integration der verschiedenen Bevölkerungs- und Interessengruppen im Quartier und Wohngebiet,
  • Lokale Anlaufstelle mit bedarfsgerechter Beratung zu unterschiedlichen Fragestellungen, bzw. Vermittlung zu Diensten und Angeboten,
  • Schaffung und Einrichtung von Räumen der Begegnung zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts,
  • Vorbereitung und Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der Wohnungsqualität, des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raums einschließlich kriminalpräventiver Maßnahmen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Ansehens des Wohnquartiers und zur Öffentlichkeitsarbeit.

2. Bei Projekten, bei denen Gemeinwesenarbeit oder Quartiersmanagement bereits etabliert sind, sind insbesondere auch folgende Maßnahmen förderfähig:

  • Unterstützung von Freiwilligeninitiativen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung von Bildungs- und Beschäftigungschancen durch niedrigschwellige Angebote für alle Generationen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der quartiersbezogenen Zusammenarbeit der Gemeinwesenarbeit mit weiteren Akteuren vor Ort und in der Gesamtkommune,
  • Maßnahmen zur Bildung und Unterstützung ehrenamtlicher Trägerorganisationen für Mobilitätsangebote einschließlich investiver Maßnahmen
  • Maßnahmen nach Ziffer 1 zur Verstetigung der aufgebauten Strukturen.
  • Fördervoraussetzung für Projekte nach Ziffer 2 ist, dass ehrenamtliche oder professionelle Strukturen der Gemeinwesenarbeit oder des Quartiersmanagements gemäß Ziffer 1 bereits etabliert sind.

Wen fördern wir

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise)
  • juristische Personen des privaten Rechts mit einem vorrangig nicht auf wirtschaftliche Tätigkeit gerichteten Zweck (z. B. gGmbH)
  • Verbände der Wohlfahrtspflege
  • kirchliche Organisationen und Kammern
  • Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise können die Zuwendung an Letztempfangende im Projektgebiet weiterleiten

Unsere Förderleistungen

  • Zuschuss bis maximal 75% der förderfähigen Ausgaben. Maximal 60.000 Euro pro Jahr für ein Projekt und 120.000 Euro pro Jahr für mehrere Projekte
  • Mindestfördersumme 10.000 Euro, bei Gemeinden 25.000 Euro pro Jahr
  • maximal ein Drittel der Gesamtausgaben für Sachmittel und investive Ausgaben
  • bürgerschaftliches Engagement in der Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeit kann mit 15 Euro/Std. als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden
  • Förderzeitraum beträgt bis zu 36 Monate. Er endet aber spätestens nach Ablauf von 36 Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheides
  • Bitte beachten Sie die Stichtagsregelung

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Informieren Sie sich über das zweigeteilte Antragsverfahren

Bitte wenden Sie sich frühzeitig vor der eigentlichen Antragstellung für finanziellen Fragen an uns und für inhaltliche Fragen an die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Soziale Brennpunkte Niedersachsen e. V., um sich persönlich und individuell zu Ihrem Vorhaben beraten zu lassen.

Der Bewerbungsantrag besteht aus zwei Teilen:

a) Dem finanziellen Antrag auf Förderung (NBank)

b) Der „Inhaltlichen Projektdarstellung“ (LAG)

Sollten Sie sich für eine Antragstellung entscheiden, laden Sie bitte vorab Ihre inhaltliche Projektdarstellung online auf der Internetseite der LAG www.gwa-nds.de ausgefüllt und unterschrieben hoch. Das Formular wird uns anschließend von der LAG zur Verfügung gestellt.

Antrag herunterladen und ausfüllen

Auf dieser Förderprogrammseite unter "Downloads" finden Sie alle benötigten Formulare zur Antragstellung. Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen Sie den Antrag sorgfältig aus. Alle Antragsunterlagen müssen im Original per Post eingereicht werden.

Hinweis: Für die Nutzung der Formulare ist der Adobe Acrobat Reader notwendig. Über den folgenden Link gelangen Sie zur Homepage von Adobe, dort haben Sie die Möglichkeit, den Reader herunterzuladen.

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie die unterschriebenen Antragsunterlagen an:

ZW 11 – GWA/Gutenachbarschaft
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Schritt 4: Auswahlverfahren

Die bei uns eingegangenen Anträge werden von einer Jury im Rahmen des Wettbewerbs bewertet. Nach positiver Entscheidung erfolgt die Bewilligung durch die NBank.

Gut zu wissen

"Leitfaden zur Antragstellung Gute Nachbarschaft“
Bereich Downloadbereich finden Sie die benötigten Arbeitshilfen und Merkblätter, die Sie bei der Antragstellung unterstützen.

Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.

Downloads

Unsere Formulare werden in Ihrem Browser nicht angezeigt?

Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das gewünschte Dokument, wählen Sie „Ziel speichern unter…“ und speichern Sie das Dokument auf Ihrem PC. Anschließend öffnen Sie das Dokument direkt (über rechte Maustaste „öffnen mit“) von dem Speicherort auf Ihrem PC mit dem aktuellen Adobe Acrobat Reader.

Adobe Acrobat Reader

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Medja Bayir, Maria Kaczmarowska-Breier, Sarah Schulze und Greta Giering

Medja Bayir, Maria Kaczmarowska-Breier, Sarah Schulze und Greta Giering

Wir sind für Sie da

Diesen Beitrag teilen: