Liebe Kundin, lieber Kunde, zur Einreichung der Verwendungsnachweise für das Förderprogramm Digitalbonus.Niedersachsen stellen wir Ihnen hier die notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Bitte starten Sie den Download der Dateien „Verwendungsnachweis Digitalbonus“ und „Anlage zum Verwendungsnachweis“. Nachdem Sie die Dateien auf Ihrem Computer gespeichert haben, können sie die Dokumente ausfüllen und abspeichern. Den vollständig ausgefüllten Verwendungsnachweis und die Anlage zum Verwendungsnachweis bitte ausdrucken und unterschreiben. Anschließend senden Sie die Dokumente bitte zusammen mit den Rechnungen und den Zahlnachweisen per Post an die NBank.
Wichtige Information:
Auf einen Blick
Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder im Bereich der Life Sciences oder eHealth tätig bzw. ein kleines freiberufliches Planungsbüro? Sie wollen in Ihre IT-Sicherheit sowie in die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) investieren und damit Digitalisierungsprozesse in Ihrem Unternehmen beschleunigen? Mithilfe des Digitalbonus.Niedersachsen können Sie für die anfallenden Ausgaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen.
- KMU und kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens
- Zuschuss für kleine Unternehmen bis zu 50%; für mittlere Unternehmen bis zu 30%
- Förderhöhe von mindestens 2.500 Euro und maximal 10.000 Euro
- Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit
- Einleitung eines digitalen Transformationsprozesses
Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
- Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
- ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz
- Nutzungsdauer der Hard- und Software von mehr als einem Jahr
Das fördern wir nicht
- Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen, modellgleiche oder im Hinblick auf die Digitalisierung im Funktionsumfang gleiche Ersatzbeschaffungen defekter Maschinen, IKT Grundausstattung (wie z.B. Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware), Online-Marketing-Maßnahmen, Schulungen zu Hard- und Software sowie Kosten des laufenden Betriebs.
Wen fördern wir
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
- Kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
- Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 30% bei mittleren Unternehmen
- Förderhöhe mindestens 2.500 Euro und maximal 10.000 Euro
- förderfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit.
- Aufgrund der Corona-Krise gibt es für die folgenden Konstellationen eine Ausnahme: Investitionen in Videokonferenzanlagen und –technik/ Videokonferenzsysteme, Homeofficetechnik, Telemedizintechnik/Telemedizinsysteme dürfen mit Einreichung des Antrags im Kundenportal mit dem Vorhaben beginnen. Diese Regelung ist befristet für Antragseinreichungen zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.09.2020.
- Auszahlung der Zuwendung
Drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ist der NBank der Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Mit Vorlage des Verwendungsnachweises ist ein zahlenmäßiger Nachweis (inkl. Vorlage der Belege und Zahlnachweise) zu führen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.