Compliance
Die Aufgabe der Compliance-Beauftragten innerhalb der NBank ist es, die Einhaltung nationaler und europäischer gesetzlicher Bestimmungen und regulatorischer Standards jederzeit zu gewährleisten.
Sie überprüft die Erfüllung aller von der NBank selbst definierten Vorgaben und Anforderungen. Die Compliance-Beauftragte der NBank ist damit selbst Teil des internen Kontrollsystems der NBank und direkt dem Vorstand der Bank unterstellt.
Zu ihrem Aufgabengebiet gehören die Themenfelder Compliance, Geldwäsche und die Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstiger strafbarer Handlungen.
Unsere Kundinnen und Kunden, Partnerinnen und Partner, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich jederzeit vertraulich an unsere Compliance-Beauftragte mit ihren Fragen und Hinweisen auf unklare Sachverhalte wenden.
Das Hinweisgebersystem der NBank
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, aufsichtsrechtlicher und interner Regelungen sowie die Prinzipien unserer Verhaltensgrundsätze haben für die NBank zur Erfüllung einer erfolgreichen Compliance-Kultur oberste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind wir darauf angewiesen, dass mögliche Verstöße und Fehlverhalten im beruflichen Kontext gemeldet werden. Hierdurch sind eine frühzeitige Aufarbeitung und Unterbindung möglich, um Schaden von uns, unseren Beschäftigten, Geschäftspartnern und Kunden und Kundinnen abzuwenden. Durch das nunmehr am 02. Juni 2023 verkündete und mit Datum vom 02.07.2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) werden die bereits bestehenden Systeme erweitert und konkretisiert. Vor allem bietet dieses Gesetz einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, welche Verstöße melden.
Die wichtigsten Säulen unseres neu überarbeiteten Hinweisgebersystems sind die Unabhängigkeit unserer internen Meldestelle, die Sicherstellung der Vertraulichkeit der hinweisgebenden Personen sowie den Grundsatz eines fairen Verfahrens zu gewährleisten. Hinweisgebende Personen haben insbesondere durch die Abgabe einer Meldung oder eines Hinweises keine Repressalien oder Benachteiligungen zu befürchten, soweit keine missbräuchliche Nutzung der Hinweisgebermeldestelle durch falsche oder grob fahrlässige Meldungen vorliegt.
Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben
Das Hinweisgebersystem der NBank bietet verschiedene Kanäle, um Verstöße gegen das Unionsrecht oder das deutsche Recht zu melden. So können Meldungen z.B. erfolgen bei Verstößen gegen das Strafrecht, das Geldwäschegesetz, das Kreditwesengesetz, den gesetzlichen Grundlagen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, den aufsichtsrechtlich relevanten Regelungen sowie auch internen Regelungen wie den Verhaltensgrundsätzen der NBank.
Um Verstöße möglichst schnell und umfassend bearbeiten zu können, ist es wichtig, dass Ihre Meldung so viele konkrete Informationen wie möglich enthält.
Als Unterstützung oder zur Orientierung können Sie hierfür gern den von uns erstellten Meldebogen verwenden.
Schriftlich
- über (Haus-) Post mit dem Zusatz „persönlich“ an Hinweisgeberstelle / Compliance
- E-Mail: compliance@nbank.de
- Anonym über das eingesetzte Business Keeper Monitoring System
Externe Meldestellen
Die externen Meldestellen ergeben sich nach § 19ff des HinSchG. Je nach fachlichem Hintergrund des Verstoßes, welcher gemeldet werden soll, können die externen Meldestellen direkt oder anonym kontaktiert werden. Hier zu nennen sind beispielhaft die BaFin oder das Bundeskartellamt. Hinweis: Wir bitten um Verständnis dafür, dass das Hinweisgebersystem keine allgemeinen Beschwerden bearbeitet. Sollten Sie eine allgemeine Beschwerde oder Kritik äußern wollen kontaktieren Sie bitte unser Beschwerdemanagement.