Um den Bau von neuen Wohnungen voranzutreiben und das Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu erhöhen, hat das Land Niedersachsen die Förderrichtlinien für die soziale Wohnraumförderung jetzt angepasst. Damit ist auch die finanzielle Unterstützung für Neubauprojekte erweitert worden. Statt der Darlehensförderung kann jetzt eine Zuschussförderung erhalten, wer Mietwohnraum im Effizienzhaus-40-Standard schafft. Die Landesregierung setzt damit einen Anreiz für Investorinnen und Investoren sowie Bauträger, stärker in energetisch hochwertigen Wohnungsbau zu investieren. Auf diese Weise sinken langfristig nicht nur die Wohnkosten, sondern auch das Klima profitiert.
Alternativ bietet die NBank auch weiterhin das zinslose Darlehen mit einem Tilgungsnachlass von bis zu 30 Prozent an. Um die steigenden Kosten abzufedern können Investoren jetzt die Anfangsmieten für neuen Sozialen Wohnraum um bis zu 30 Cent pro Quadratmeter anheben. Aus demselben Grund werden die Bemessungsgrenzen für die Mieten werden halbjährlich an den Baukosten-Index des Statistischen Bundesamtes angepasst.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich des studentischen Wohnens und des Wohnens für Auszubildende. Das Land unterstützt künftig auch die energetische Ertüchtigung und Modernisierung von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung – mit Zuschüssen von bis zu 31.500 Euro je Wohnheimplatz. Bisher war ausschließlich der Neubau von Wohnheimen förderfähig.
„Die Landesregierung hat einen Anreiz für Investorinnen und Investoren geschaffen, stärker in energetisch hochwertigen Wohnungsbau zu investieren“, so Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der NBank. „Für frei finanzierten, nicht geförderten Wohnungsbau haben sich die Bedingungen durch einen Anstieg der Bau- und Finanzierungskosten zuletzt deutlich verschlechtert. Die soziale Wohnraumförderung ist
hingegen in den letzten Monaten auf großes Interesse bei Investorinnen und Investoren gestoßen. Die jetzt noch attraktiveren Konditionen sind ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit von Wohnungsbauprojekten und damit auch die Bezahlbarkeit für die Mieterinnen und Mieter. Im vergangenen Jahr ist mit mehr als 450 Millionen Euro eine Rekordsumme an Fördermitteln für bezahlbaren Wohnraum bewilligt worden.“
Die Änderung der Richtlinien macht auch die Eigentumsförderung attraktiver. Die maximalen Darlehensbeträge für den Erwerb, den Neubau und die Modernisierung von Wohneigentum sind von 50.000 Euro auf 75.000 Euro gestiegen. Gleichzeitig sind die Zusatzdarlehen und Zuschussbeträge für Kinder sowie für Menschen mit Behinderungen angehoben worden. „Diese Reaktion auf die gestiegenen Baukosten unterstützt besonders Familien dabei, ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung zu erwerben“, so Kiesewetter.
Die neuen Bestimmungen entlasten auch die Kommunen, da die Fördervoraussetzungen für den Mietwohnungsneubau deutlich einfacher geworden sind. Zukünftig reicht für die meisten Kommunen eine qualifizierte kommunale Bedarfsbestätigung. Bislang mussten die Kommunen den Bedarf für den Neubau durch umfangreiche Wohnraumversorgungskonzepte belegen. Jetzt werden in den Förderrichtlinien Gebiete gebildet, in denen der Bedarf als nachgewiesen gilt, etwa in Gemeinden, die eine Mietpreisbremse haben.
Flexibler hat das Land die Förderung des Erwerbs von Belegungs- und Mietbindungen gestaltet. Vermieterinnen und Vermieter können jetzt frei einen Zeitraum zwischen fünf und 20 Jahren wählen, in dem sie ihren Wohnraum Menschen mit geringen Einkommen zu Verfügung stellen und im Gegenzug Zahlungen des Landes erhalten.
Neu im Förderprogramm ist außerdem die Verlängerung von bestehenden Landesförderungen. Für bestehende Förderdarlehen werden dazu von der NBank die Zinsen reduziert. Als Gegenleistung werden die Sozialbindungen des Wohnraums verlängert.
Im Fokus: Die Wohnrauförderung
Die Wohnraumförderung der NBank mit vielen Vorteilen für diejenigen, die bezahlbaren Wohnraum schaffen und Menschen ein neues Zuhause bieten. Wir beraten Sie rund um Ihre Investition mit Haltung.