Richtlinien angepasst: Wohnraumförderung legt Fokus stärker auf Energieeffizienz

28.05.2024

Um den Bau von neuen Wohnungen voranzutreiben und das Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu erhöhen, hat das Land Niedersachsen jetzt die Förderrichtlinien für die soziale Wohnraumförderung angepasst. Dabei liegt ein Fokus auf dem Thema Energieeffizienz. Wer Mietwohnraum im Effizienzhaus-40-Standard schafft, kann zum Beispiel zukünftig Zuschüsse erhalten. Neu ist auch die Möglichkeit der Modernisierung von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Bisher war ausschließlich der Neubau von Wohnheimen förderfähig. Mit Zuschüssen von bis zu 31.500 Euro je Wohnheimplatz fördert das Land jetzt auch die energetische Ertüchtigung und Modernisierung von Bestandsgebäuden.

„Mit den Änderungen setzen wir erneut ein klares Signal: Jeder Mensch verdient ein sicheres Zuhause, unabhängig von seinem Einkommen oder sozialen Status. Daran wollen wir weiter mit voller Kraft arbeiten und dafür sorgen, dass alle Menschen in Niedersachsen eine angemessene Wohnung zu einer fairen Miete finden können. Die Wohnraumförderung ist dafür auch in diesen unsicheren Zeiten ein sicheres Instrument.““ Olaf Lies, Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

„Die Landesregierung hat einen Anreiz für Investorinnen und Investoren geschaffen, stärker in energetisch hochwertigen Wohnungsbau zu investieren“, so Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der NBank. „Für frei finanzierten, nicht geförderten Wohnungsbau haben sich die Bedingungen durch einen Anstieg der Bau- und Finanzierungskosten zuletzt deutlich verschlechtert. Die soziale Wohnraumförderung ist hingegen in den letzten Monaten auf großes Interesse bei Investorinnen und Investoren gestoßen. Die jetzt noch attraktiveren Konditionen sind ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit von Wohnungsbauprojekten und damit auch die Bezahlbarkeit für die Mieterinnen und Mieter.“

Die Änderung der Richtlinien macht auch die Eigentumsförderung attraktiver. Die maximalen Darlehensbeträge für den Erwerb, den Neubau und die Modernisierung von Wohneigentum sind von 50.000 Euro auf 75.000 Euro gestiegen. Gleichzeitig sind die Zusatzdarlehen und Zuschussbeträge für Kinder sowie für Menschen mit Behinderungen angehoben worden. „Diese Reaktion auf die gestiegenen Baukosten unterstützt besonders Familien dabei, ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung zu erwerben“, so Kiesewetter.

Die neuen Bestimmungen entlasten auch die Kommunen, da die Fördervoraussetzungen für den Mietwohnungsneubau deutlich einfacher geworden sind. Mussten die Kommunen bislang den Bedarf für den Neubau durch umfangreiche Wohnraumversorgungskonzepte belegen, entfällt diese Voraussetzung ab sofort für die meisten Kommunen in Niedersachsen. In den Förderrichtlinien werden dazu entsprechende Gebiete gebildet, in denen der Bedarf als nachgewiesen gilt, etwa in Gemeinden, die eine Mietpreisbremse haben.

Im vergangenen Jahr ist mit mehr als 450 Millionen Euro eine Rekordsumme an Fördermitteln für bezahlbaren Wohnraum bewilligt worden.

Unsere Förderprogramme zur Wohnraumförderung

Nutzen Sie unsere neuen Förderprogramme und schaffen Sie bezahlbaren Wohnraum. Ihre Investition mit Haltung ermöglicht faire Mietpreise für eine breite Schicht der Gesellschaft – von Studierenden über Alleinerziehende bis hin zu Rentnerinnen und Rentnern.

Wir sind für Sie da

Heinke Traeger

Heinke Traeger

Pressesprecherin
Tobias Köhne

Tobias Köhne

Leitung Unternehmenskommunikation

Diesen Beitrag teilen: