Privatleute können von heute an Anträge für die Hochwasserhilfe stellen

24.06.2024

Das Land Niedersachsen hat die Soforthilfen für vom Hochwasser Ende 2023 betroffene Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer im Juni mit einer neuen Richtlinie ergänzt. Sie umfasst finanzielle Hilfen für Wohngebäude, private Brücken und Hausrat. Vom 24. Juni an können Betroffene Anträge auf dem Kundenportal der NBank stellen.

Finanzielle Hilfe erhält, wer einen Schaden von mehr als 1000 Euro erlitten hat. Geschädigte können einen Ausgleich von bis zu 80 Prozent der Schadenssumme erhalten, aber nicht mehr als 500.000 Euro. Alternativ können Hilfen auch als Pauschale beantragt werden.

Betroffene können den Schaden nicht mehrfach geltend machen, Versicherungsleistungen müssen vorrangig vor der Landesförderung eingesetzt werden. Das Land fördert nur, wenn sich Betroffene für die Zukunft gegen Elementarschäden versichern – es sei denn, ein Versicherungsschutz gegen den entstandenen Schaden ist nicht möglich oder der Abschluss einer Versicherung ist den Geschädigten finanziell nicht zuzumuten. Die Antragstellung ist bis zum 31. Oktober 2024 möglich.

Wir sind für Sie da

Heinke Traeger

Heinke Traeger

Pressesprecherin
Tobias Köhne

Tobias Köhne

Leitung Unternehmenskommunikation

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