Hochwasserschäden an der öffentlichen Infrastruktur: Kommunen können jetzt Anträge bei der NBank stellen

07.08.2024

Das Land Niedersachsen hat die Hilfen im Kontext des Hochwassers Ende 2023 im Juli mit einer neuen Richtlinie ergänzt. Sie umfasst finanzielle Hilfen für die Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur. Kommunen, Real-, Wasser- und Boden- sowie Zweckverbände können von morgen an Anträge im Kundenportal der NBank stellen.

Die öffentliche Infrastruktur umfasst nach der Richtlinie unter anderem die städtebauliche, die verkehrliche, die wasser- und abfallwirtschaftliche sowie die soziale Infrastruktur. Zu letzterer zählen auch Kindertagesstätten, Sportstätten oder Kuranlagen. Kommunen als Antragsteller können das Geld entsprechend an Vereine weiterleiten.

Das Land übernimmt bis zu 80 Prozent der Ausgaben, bei finanzschwachen Kommunen sind es bis zu 95 Prozent. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2024. Eingeplant für die Schadensbeseitigung sind zunächst 18 Millionen Euro.

Hochwasserhilfe 2023 - öffentliche Infrastruktur

Das Land Niedersachsen gewährt betroffenen Kommunen und Real-, Wasser- und Boden- sowie Zweckverbänden Zuwendungen für die Beseitigung der vom „Weihnachtshochwasser“ 2023/2024 verursachten Schäden an der öffentlichen Infrastruktur in Niedersachsen. Wir bieten einen nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Landes als Anteilfinanzierung (80 % Förderung; haushaltsschwache Kommunen nach § 13 NFAG bis zu 95 %)

Wir sind für Sie da

Heinke Traeger

Heinke Traeger

Pressesprecherin
Tobias Köhne

Tobias Köhne

Leitung Unternehmenskommunikation

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