22.500 Menschen profitierten von der Förderung – gleichfalls eine Bestmarke
Insgesamt 106 Millionen Euro wurden 2022 im Rahmen des sogenannten Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) als Zuschussförderung ausgezahlt. Im Jahr 2019 waren es noch rund 34 Millionen Euro. Auch die Anzahl der geförderten Menschen erreicht mit über 22.500 in Niedersachsen eine neue Bestmarke. Ermöglicht wurde dies durch eine umfassende Gesetzesnovellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) im Jahr 2020, die die Förderleistungen, insbesondere von Teilnehmenden an Vollzeitmaßnahmen, deutlich verbessert hat.
Geförderte erhalten monatlich in der Regel einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 841 Euro. Damit kommt die Unterstützung einer Ausbildungsvergütung gleich.
Besonders profitieren Personen mit Kindern: Durch die Anhebung der Vermögens- und Einkommensfreibeträge sowie höhere Fördersätze wird auch für Berufstätige mit Kindern eine Teilnahme an Aufstiegsfortbildungen ermöglicht. Alleinerziehende mit einem Kind können einen Unterhaltsbeitrag bis zu 1.198 Euro plus 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag pro Monat erhalten. Verheiratete mit zwei Kindern bekommen bis zu 1.668 Euro Unterhaltsbeitrag.
„Die Fachkräfteentwicklung bildet einen konstanten und wichtigen Schwerpunkt im Förderangebot der NBank. Sie ist ein effektives Mittel gegen den Fachkräftemangel. Das Aufstiegs-BAföG gibt vielen Menschen die Möglichkeit, beruflich voranzukommen. Jede Förderung steht somit für eine echte Chance für die Antragstellenden.“ Dr. Ulf Meier, Vorstandsmitglied der NBank
Bessere Konditionen gibt es ebenfalls bei den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Diese werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen mit 50 Prozent Zuschuss und 50 Prozent Darlehen gefördert. Zusätzlich wird die Hälfte des Darlehens nach Erreichen des Fortbildungsziels erlassen.
Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Dabei gehören Meister/innen, Betriebswirte, Fachwirte und leitende Pflegefachkräfte ebenso zu den Zielgruppen wie die Fachschüler, allen voran die Erzieher/innen. Seit einiger Zeit können auch Auszubildende von Fachschulen für Heilerziehungspflege die Förderung beantragen.
„Die Ausbildungsstruktur in der Heilerziehungspflege wurde nach und nach an die Vorgaben des AFBG angepasst, sodass wir nun auch hier an ersten Schulen fördern können. Da für den Besuch von Fachschulen generell keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird, ist eine Förderung hier besonders wichtig und macht die Ausbildungsgänge deutlich attraktiver!“ Olaf Haushälter, Leiter der Bildungsförderung in der NBank
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung altersunabhängig unterstützt. Es wurde 1996 zur Förderung der höheren Beruflichen Bildung als Pendant zum landläufig bekannten BAföG (Schule/Hochschule) erlassen. Seit 2004 ist die operative Durchführung des Aufstiegs-BAföG in Niedersachsen und Bremen Aufgabe der NBank.
Über die NBank:
Die „Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank“ ist der kompetente Ansprechpartner in Niedersachsen für alle relevanten Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes, des Landes und der Kommunen. Die NBank wurde 2004 gegründet und gehört zu 100 Prozent dem Land Niedersachsen. Derzeit beschäftigt sie 675 Mitarbeiter und weist eine Bilanzsumme von 4,98 Milliarden Euro aus.