Lob und Beschwerde: Ihre Meinung zählt!

Wie können Sie Ihre Beschwerde einreichen?

Beschwerden können elektronisch, schriftlich oder mündlich an die NBank gerichtet werden.

Um Beschwerden elektronisch einzureichen, nutzen Sie bitte das Feedbackformular weiter oben auf dieser Seite.

Schriftliche Beschwerden können an folgende Anschrift geschickt werden:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Beschwerdemanagement
Günther-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover

Für mündliche Beschwerden stehen die Mitarbeitenden der NBank während der Geschäftszeiten montags bis freitags 08:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.

Welche Informationen benötigen wir?

Für die schnellere Bearbeitung von Beschwerden helfen Sie uns mit folgenden Informationen:

  • Beschreibung des Sachverhalts
  • Ihre Kontaktdaten
  • Nennung der Antrags- bzw. Vertragsnummer sofern sie vorhanden ist
  • Sofern Sie im Auftrag einer anderen Person handeln, eine Vertretungsvollmacht dieser Person

Wie läuft das Beschwerdeverfahren ab?

Für die Prüfung und Bearbeitung von Beschwerden ist die Zentrale Beschwerdestelle der NBank verantwortlich. Es erfolgt eine Prüfung der Beschwerde durch Mitarbeitende, die zuvor nicht mit Ihrem Fall befasst waren. Dabei werden alle vorliegenden Unterlagen umfassend und objektiv geprüft.

Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung Ihres Vorgangs bei Einreichung über das Beschwerdeformular. Eine Antwort auf Ihre Beschwerde erfolgt je nach Komplexität der Beschwerde in einem angemessenen Zeitraum. Sollte innerhalb einer angemessenen Frist aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes oder aus anderen Gründen eine abschließende Beantwortung nicht möglich sein, informieren wir Sie über die Gründe der Verzögerung und teilen Ihnen mit, wann Sie voraussichtlich mit einer Antwort rechnen können.

Alternative Beschwerdekanäle

Die NBank nimmt am Streitbeilegungsverfahren des Bundesverbands der öffentlichen Banken Deutschlands (VÖB) teil. Sofern unsere abschließende Entscheidung Ihren Forderungen nicht entsprechen sollte und Sie an Ihrem Anliegen festhalten, besteht für Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des VÖB zu wenden. Informationen hierzu finden Sie unter den Rechtshinweisen.

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