Angesichts des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens und den damit verbundenen Einschränkungen für Veranstalter und Schausteller hat Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann zügige Hilfen des Landes für die Branche angekündigt.
So befindet sich eine 25 Millionen Euro umfassende Förderrichtlinie zur Liquiditätssicherung für Veranstalter und Schausteller kurz vor der Veröffentlichung.
„Ich kann die Sorgen der Schausteller und Veranstalter gut nachvollziehen. Weihnachtsmärkte und Veranstaltungen können aufgrund der Corona-Lage kaum noch wirtschaftlich stattfinden und werden zum Teil bereits abgesagt. Wie schon im vergangenen Jahr muss mit deutlichen Umsatzeinbußen gerechnet werden. Mit unserer Förderung wollen wir daher erneut ganz gezielt der Veranstaltungswirtschaft und dem Schaustellergewerbe helfen, um die Verluste in diesem Winter so gut es geht abzufedern.“ Dr. Bernd Althusmann, Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Die Liquiditätshilfe soll die Überbrückungshilfen III und III Plus des Bundes aufstocken und kommt daher nur Unternehmen und Soloselbständigen des Veranstaltungs- und Schaustellergewerbes zu Gute, die diese Überbrückungshilfen bei der NBank erfolgreich beantragt haben. In diesem Zusammenhang verwies Althusmann auf eine Initiative Niedersachsens gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium, die Überbrückungshilfe 3 Plus auch für die Unternehmen zugänglich zu machen, die Ihr Geschäft aufgrund zurückgehender Kundenzahlen vorübergehend schließen müssen, da die Corona-Bestimmungen wie 2 G und 2G+ zu einem derartigen Rückgang der Kundenanzahl führen, dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Althusmann: „Auf diese Weise können die durch die Corona-Regeln wirtschaftlich beeinträchtigen Unternehmen noch besser unterstützt werden.“
Weitere Informationen Liquiditätshilfe:
Geplant ist, dass Unternehmen oder Soloselbständige der Veranstaltungswirtschaft einen pauschalierten Umsatzverlustausgleich für den im Zeitraum von Januar bis Dezember 2021 entstandenen oder absehbaren Umsatzverlust gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 erhalten: Für die ersten 100.000 Euro Umsatzverlust soll der Ausgleich mindestens 15 % des Verlustes betragen, darüberhinausgehend mindestens 10 Prozent.
Unternehmen oder Soloselbständige des Schaustellergewerbes sollen einen Umsatzverlustausgleich von pauschal mindestens 7,5 Prozent des im Zeitraum von Januar bis Dezember 2021 entstandenen oder absehbaren Umsatzverlustes gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2019 sowie einen Ausgleich der in 2021 fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- oder Leasingverträgen in Höhe von mindestens 20 Prozent als betriebliche Fixkosten beantragen können.
Mit Blick auf das Fördervolumen von geplanten 25 Millionen Euro wird eine Förderhöchstgrenze bis 50.000 Euro pro Unternehmen vorgesehen. Die Hilfen sollen voraussichtlich zu Beginn 2022 bei der NBank beantragt werden können.