Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen: Informieren Sie uns bitte bei IBAN-Änderungen

17.02.2025

Im Kontext der Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen kommt es derzeit immer wieder zu Bankrückläufern. Grund hierfür sind geänderte Bankverbindungen (IBAN).

Um Zahlungsrückläufer zu vermeiden, bitten wir alle Antragstellenden, uns bei Änderungen der Bankverbindung umgehend zu informieren. Bitte belegen Sie hierfür, dass die aktuelle Bankverbindung beim zuständigen Finanzamt hinterlegt ist. Hier akzeptieren wir einen aktuellen Kontoauszug der entsprechenden Bankverbindung, auf dem eine Abbuchung oder Zahlung des Finanzamtes ersichtlich ist.

Bitte senden Sie Ihre Rückmeldungen zu IBAN-Änderungen an unser Postfach schlussabrechnung@nbank.de.

Corona-Soforthilfen: Rückmelde- und Rückzahlungsverfahren

Weitere Hinweise zum Rückmelde- und Rückzahlungsverfahren erfahren Sie hier.

Corona-Überbrückungshilfen

Hinweise zu den Überbrückungshilfen erhalten Sie hier.

Übersicht der niedersächsichen Corona-Sonderprogramme

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aller Sonderprogramme sortiert nach Zielgruppen.

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