Rückzahlungsfrist für die Soforthilfen bis Sommer 2023 verlängert

02.06.2022

Althusmann: Liquidität der Unternehmen nicht zusätzlich belasten

Die Niedersächsische Landesregierung hat die Frist für rückzahlpflichtige Beträge der Corona-Soforthilfen bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Bislang sollten die Rückzahlungen bis Ende Oktober 2022 geleistet werden.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Der russische Angriff auf die Ukraine hinterlässt deutliche Spuren auch in der niedersächsischen Wirtschaft. Gestörte Lieferketten, weiter verschärfter Fachkräftemangel und deutlich gestiegene Energiekosten belasten die Betriebe. Wir wollen die Liquidität der Unternehmen in dieser schwierigen Zeit mit den Rückzahlungen nicht zusätzlich belasten. Ich bin dem Bund dankbar, dass wir den betroffenen Unternehmen mehr Zeit einräumen können.“

Mit den Soforthilfen wurden im März 2020 die ersten Hilfsprogramme als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie aufgelegt. Aus Bundes- und Landesmitteln wurden in Niedersachsen mehr als 900 Millionen Euro an über 139.000 Unternehmen ausgezahlt. Da nach dem Ende des ersten Lockdowns im Mai 2020 viele Betriebe wieder gute Umsätze erzielen konnten, war in vielen Fällen der Liquiditätsengpass geringer ausgefallen als zunächst während des Lockdowns befürchtet worden war. Daher müssen manche Unternehmen nach Abgleich mit der tatsächlichen Betriebsentwicklung im Förderzeitraum die Soforthilfen teilweise zurückzahlen, bzw. haben dies bereits freiwillig getan.

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