Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen sind wichtige soziale Orte. Sie sind von zentraler Bedeutung für die kulturelle Bildung und den gesellschaftlichen Austausch. Steigende Energiepreise gefährden den Erhalt von Kulturangeboten wie beispielsweise Kinos, Theatern, Konzerten, Museen, Bibliotheken und Archiven. Aus diesem Grund haben Bund und Länder den Kulturfonds Energie des Bundes entwickelt. Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes bietet der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten.
Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt - der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt.
Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die örtlich zuständigen Länder.
Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen: Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen.
Weitere Informationen zur Förderung, zu den Förderkonditionen sowie wissenswerte Fallbeispiele erhalten Sie auf der Homepage "Kulturfonds Energie des Bundes" unter https://kulturfonds-energie.de/index.html