Bund und Länder haben sich auf ein Verfahren zur Zahlung von Corona-Hilfen an schweinehaltende Betriebe geeinigt.
Dazu sagt Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Unser Einsatz für die Schweinehalterinnen und Schweinehalter hat sich gelohnt: Nach monatelangen Gesprächen und Verhandlungen liegt nun eine Lösung für das Problem der Corona-Hilfen für Schweinehalterinnen und Schweinehalter vor, die zwischen Bund und Ländern abgestimmt ist.
Unsere Lösung sieht vor, dass die Fälle, in denen die Umsatzverluste vollständig auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, aus der Überbrückungshilfe finanziert werden. Jene Fälle, bei denen die Umsatzverluste lediglich „weit überwiegend" Corona-indiziert sind, werden dagegen über die Härtefallhilfe abgewickelt. Für viele Betriebe ist die derzeitige Situation existenzbedrohend. Deshalb dürfen wir jetzt keine Zeit verlieren. Bereits gestellte, nach der Härtefallhilfe zu bewilligende Anträge werden zwar nach den Regeln der Härtefallhilfen entschieden und als Härtefallhilfen bewilligt. Hierfür können jedoch die etablierten administrativen Strukturen der Überbrückungshilfen genutzt werden. So vermeiden wir den zeitraubenden Prozess, dass die Betriebe bereits gestellte Anträge auf Überbrückungshilfe zurückziehen und neue Anträge für Härtefallhilfen stellen müssen."
Hintergrund:
Um Überbrückungshilfe zu erhalten, müssen Betriebe einen Corona-bedingten Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2019 nachweisen können. Gerade bei schweinehaltenden Betrieben sind etwa wegen der Afrikanischen Schweinepest auch andere Faktoren als Ursache für die erlittenen Umsatzrückgänge denkbar. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hatte die Länder daher gebeten, die Ursachen für die Umsatzrückgänge intensiv zu hinterfragen. Die NBank hatte daher 431 Förderfälle mit einem Volumen von 44 Millionen Euro zunächst zurückgehalten. Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Bayern hatte Niedersachsen eine Lösung mit dem BMWK angestrebt. Nach der nun gefundenen Lösung werden alle Förderfälle noch einmal begutachtet und anschließend entweder regulär bewilligt oder als Alternative eine Förderung aus der Härtefallhilfe bewilligt. Bei Letzteren liegt der Förderhöchstsatz bei 100.000 Euro. Bereits gestellte Anträge werden automatisch nach den entsprechenden Regeln als Überbrückungs- oder Härtefallhilfe entschieden, ohne dass eine erneute Antragsstellung erforderlich ist.
Quelle: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung