Noch bis zum 9. September 2022 können sich private Initiativen, wie z. B. Gewerbevereine, Stadtmarketinginitiativen, andere Zusammenschlüsse der Stadt- und Quartiersentwicklung aber auch einzelne Personen beim landesweiten Wettbewerb „Quartiersgemeinschaften in Niedersachsen“ um eine Förderung bis zu 40.000 Euro bewerben.
Die Förderung dient der Entwicklung von Konzepten für die Aufwertung von Innenstädten, Stadtteilzentren Wohn- oder Gewerbegebieten oder sonstigen Quartieren sowie der Gründung einer Quartiersgemeinschaft nach dem neuen Niedersächsischen Quartiersgesetz (NQG). Die Quartiersgemeinschaft setzt die vorher gemeinsam entwickelten Ziele nach ihrer Gründung um.
Um das neue Gesetz und Instrument der Stadtentwicklung nun auch in Niedersachsen bekannt zu machen, stellt das Land eine Anschubfinanzierung für die Startphase oder Gründung einer Initiative oder Quartiersgemeinschaft zur Verfügung.
Im vergangenen Jahr hat die neue Förderkulisse insgesamt 13 Quartiersgemeinschaften aus Niedersachsen hervorgebracht, die Zuwendungen in Höhe von insgesamt 400.000,- Euro erhalten haben. Diese Möglichkeit besteht auch in diesem Jahr.
Eine Bewerbung ist bis zum 9. September unter www.quartier-niedersachsen.de möglich. Weitere Informationen bei der NQG-Servicestelle unter 040 589517-59 oder per Mail an quartier-niedersachsen@stadt-handel.de.