Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen unterstützt die Kommunen mit einem Muster-Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung und Vergabe der Kommunalen Wärmeplanung. Es adressiert u. a. explizit die Vorgaben des NKlimaG. Das kostenfreie Dokument für die Kommunen kann nun bei der KEAN heruntergeladen werden.
Die Kommunale Wärmeplanung ist das entscheidende strategische Planungsinstrument, um die Weichen für die Wärmewende in der Kommune im Einklang mit den lokalen Gegebenheiten zu stellen und so das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung im Gebäudesektor bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Mit Inkrafttreten des NKlimaG zum 1. Januar 2024 sind in Niedersachsen alle Gemeinden und Samtgemeinden, sofern darin gemäß Landes-Raumordnungsprogramm ein Ober- oder Mittelzentrum liegt, verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 einen kommunalen Wärmeplan für das gesamte Kommunalgebiet aufzustellen.
Das Muster-Leistungsverzeichnis
- unterstützt die 95 niedersächsischen Städte und Gemeinden bei ihrer neuen Pflichtaufgabe.
- dient dazu, die nach NKlimaG geforderten Bestandteile der Kommunalen Wärmeplanung abzubilden und Anregungen für weitere sinnvolle, planungsunterstützende, optionale Inhalte darzustellen.
- adressiert zusätzliche Ansätze zur Identifikation und Einbeziehung relevanter Akteure und Multiplikatoren im Rahmen der Akteursbeteiligung sowie zum Projektmanagement.
- ist als Unterstützungsangebot zur Erleichterung der Ausschreibung und der Vergabe von Leistungen zur Kommunalen Wärmeplanung zu verstehen.
- stellt keine vollständigen Ausschreibungsunterlagen dar.
- kann als Vorlage für das Leistungsverzeichnis genutzt werden, welches an die Anforderungen der jeweiligen Kommune weiter angepasst werden kann und in die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen der Kommune eingearbeitet werden muss. Allen anderen nicht nach §20 NKlimaG betroffenen Kommunen in Niedersachsen kann das Muster-Leistungsverzeichnis zur Orientierung dienen.
Auf den Webseiten der KEAN finden Sie weitere Informationen sowie das Download des Musterleistungsverzeichnisses.
Aus der kommunalen Wärmeplanung hinaus entwickelte Investitionen oder Projekte können mit dem "Kommunalen Infrastrukturkredit" der NBank finanziert werden. Hierfür können sich Kommunen gerne an die Kommunalberatung der NBank wenden.