Mit dem Programm „Weiterbildung in Niedersachsen" fördert das Land aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die individuelle Weiterbildung von Beschäftigten. Außerdem können Betriebsinhaberinnen und Inhaber von Unternehmen unter 50 Beschäftigten unterstützt werden
Weiterbildungsmaßnahmen dürfen ab sofort bis maximal 30. Juni 2023 laufen (bisher 30. Juni 2022).
Gefördert werden individuelle, am Markt existierende Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte, insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen. Eine anteilige Förderung können Unternehmen für die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel laufend bei der NBank beantragen. Mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent werden die Ausgaben für die Qualifizierungen sowie die Personalausgaben für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Maßnahme gefördert.
Die Verlängerung gilt auch für den Förderaufruf "Digitalisierung und Grüne Wirtschaft".