Sind Sie der freien Berufe angehörig oder sind Sie ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU)?
Angehörige der freien Berufe bieten durch berufliche Qualifikationen Dienstleistungen höherer Art an. Das Förderprogramm richtet sich zudem nur an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). KMU sind Unternehmen mit max. 249 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
Ist Ihr Sitz in Niedersachsen?
Nur Antragsteller aus Niedersachsen können gefördert werden.
Befindet die sich von Ihnen ausgesuchte Messe in der Messedatenbank des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (im Folgenden AUMA)?
Förderfähig ist die Teilnahme an solchen Messen, die in der Messedatenbank des AUMA verzeichnet sind.
Ist an der Messe das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung mit einem Gemeinschaftsstand vertreten?
Eine Teilnahme mit einem Einzelstand an einer Messe, auf der das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung mit einem Gemeinschaftsstand vertreten ist, ist nicht über dieses Förderprogramm möglich. Nutzen Sie hierfür die Messeförderung von Gemeinschaftsständen.
Haben Sie sich bereits für die Messe verbindlich angemeldet?
Rechtzeitige Antragstellung: Wenn Sie sich bereits für die Messe angemeldet haben, Sie aber noch keinen Antrag bei uns eingereicht haben, ist leider keine Förderung mehr möglich.
Haben Sie bereits eine Messeförderung von der NBank für die Teilnahme an einem Einzelstand im Inland erhalten?
Eine Messeförderung von Einzelständen im Inland ist nur einmalig möglich.
Wollen Sie eine Förderung für einen Einzelstand einer Messe im Ausland beantragen, an der Sie schon zwei Mal teilgenommen haben (mittels einer Förderung der NBank)?
Eine Förderung für die Teilnahme an einer bestimmten Messe im Ausland darf insgesamt nur zwei Mal in Anspruch genommen werden.
Haben Sie dieses Jahr bereits eine Messe besucht und eine Förderung der NBank für die Teilnahme erhalten?
Pro Kalenderjahr ist die Förderung auf eine Messeteilnahme begrenzt.
Beginnt die Messe, an der Sie teilnehmen wollen bereits in den nächsten 1-3 Wochen (ohne das Sie einen Antrag bei uns eingereicht haben)?
Rechtzeitige Antragstellung: Damit wir Ihren Antrag genehmigen benötigen wir ca. 2-3 Wochen Bearbeitungszeit
Beabsichtigen Sie gleichzeitig andere öffentliche Finanzierungshilfen für die Teilnahme der Messe in Anspruch zu nehmen?
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen (z. B. von Messeprogrammen des Bundes oder anderer Bundesländer)