Trifft (mindestens) eine der Beschreibungen unten auf Ihre Gründung zu?
Planen Sie eine Voll- oder Teilzeitgründung eines Unternehmens in Niedersachsen?
ODER
Planen Sie eine Unternehmensnachfolge in Niedersachsen?
ODER
Ist die Gründung jünger als 5 Jahre ab Aufnahme der Geschäftstätigkeit (ab Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag usw.)?
Das Land Niedersachsen unterstützt Gründungen und Unternehmensnachfolgen, insbesondere auch Kleinstgründungen und Einzelunternehmen. Ebenso werden Unternehmensnachfolgen im Sinne der Existenzsicherung gefördert. Das Unternehmen darf bei Antragstellung noch nicht älter als 5 Jahre sein.
Sind Sie ein KMU mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen?
Nur Betriebsstätten in Niedersachsen sind förderfähig.
Sind Sie in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig?
Landwirtschaftliche Primärerzeugung ist generell von diesem Förderprogramm ausgeschlossen.
Hat Ihr Investitionsvorhaben schon begonnen?
Die Ausgaben, für die der Kredit gewährt werden soll, dürfen noch nicht getätigt worden sein.
Haben Sie schon ein Mikrostarter-Darlehen von der NBank erhalten, welches noch nicht zurückgezahlt wurde?
Ein 2. Darlehen ist ausgeschlossen, wenn es noch nicht vollständig zurückgezahlt wurde.
Planen Sie mit dem Kredit den Kauf eines bebauten und unbebauten Grundstücks?
Der Kauf eines Grundstückes und/oder eines Gebäudes sind nicht förderfähig.
Möchten Sie Ausgaben tätigen, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung und Erweiterung bzw. Wachstum, stehen?
Wenn Sie eine Voraussetzung mit "Ja" beantworten können, dann WEITER