Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, sind häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt worden. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten konnte ab 5. Mai 2022 eine Schlussabrechnung durch die prüfenden Dritten eingereicht werden.
Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten mussten Sie fristgerecht Ihre Rückmeldung durchführen, sofern der Antrag auf Fristverlängerung über das Bundesportal bestätigt wurde. Grundsätzlich kann eine mangelnde Mitwirkung zur vollständigen Rückforderung (Widerruf der Förderung) führen.
Detailliertere Informationen zur Erstellung der Schlussabrechnung finden Sie im Leitfaden für prüfende Dritte.
Weitere Informationen sowie eine Videoanleitung zur Erstellung der Schlussabrechnungen finden Sie auf der Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Ziel der NBank ist es, die Corona-Schlussabrechnungen bis zum Ende des Jahres weitestgehend abzuwickeln. Während der Prüfungen kommen immer wieder Fragen auf, die die NBank den sogenannten prüfenden Dritten wie zum Beispiel Steuerberaterinnen und Steuerberatern stellt. Um das Bearbeitungstempo zu beschleunigen, hat die NBank daher ihre Rückfragepraxis bei den prüfenden Dritten leicht geändert:
Sie erhalten mit unserer Rückfrage 21 Tage Zeit, um sich bei uns zu melden. Geben uns die prüfenden Dritten im Bundesportal innerhalb dieser Frist den Hinweis, dass sie mehr Zeit brauchen, um die Frage zu beantworten, verlängern wir die Frist gerne. Sollten wir innerhalb dieser Frist keinerlei Rückmeldung bekommen, so entscheiden wir, wie im Text angekündigt, nach Aktenlage. Auslöser der veränderten Praxis ist, dass die Bearbeitungsdauer einzelner Fälle erheblich zunimmt, wenn auch auf mehrfache Rückfrage keinerlei Reaktion erfolgt.
Lassen sich die Dateien trotz offener Rückfragen nicht hochladen, wenden Sie sich bitte an den Service-Desk für prüfende Dritte.
Service-Hotline +49 30 – 530 199 322
Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Auch bei allen anderen technischen Problemen ist das Service-Desk der richtige Ansprechpartner.
Dateien, die Sie uns per Mail zukommen lassen möchten, dürfen wir bei der Bearbeitung nicht beachten, bitte laden Sie diese ausschließlich im Portal hoch.
Sofern Sie Änderungswünsche über das Portal eingereicht haben, so werden wir diese der Reihenfolge nach ihrem zeitlichen Eingang bearbeiten. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie: Wir können keine Anfragen beantworten, die den aktuellen Stand der Bearbeitung der Schlussabrechnung beinhalten.
Bitte sehen Sie es uns nach, dass wir Ihnen weder telefonisch noch elektronisch eine inhaltliche Aussage zu Einzelfällen geben können. Bitte warten Sie den Schlussbescheid ab, um mögliche nächste rechtliche Schritte einzuleiten.