Eine Antragsstellung war nur bis zum 31.10.2023 über das neue Kundenportal möglich.
Hinweis zur Antragsstellung
Auf einen Blick
Ziel der Wirtschaftshilfe Niedersachsen 2023 ist, die durch die Ausgabensteigerungen für Energie als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in ihrer Existenz bedrohten Unternehmen und Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen zu unterstützen.
- Billigkeitsleistung bis zu 80% der Ausgaben, die über die Verdoppelung der Energiekosten hinaus gehen (mindestens 1.600 Euro, maximal 2.000.000 Euro)
- Rechtlich selbständige Unternehmen (bis zu 1000 Mitarbeitende) und Selbständige mit Sitz in Niedersachsen
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Kompensation der Ausgabensteigerung für Energie, wenn
> die Gesamtausgaben für Energie im Zeitraum Januar bis Juni 2023 um mehr als 2.000 Euro über dem doppelten Betrag des Zeitraums Januar bis Juni 2022 liegen
> ein negatives Betriebsergebnis für den Förderzeitraum vorliegt - Gefördert werden 80% der über eine Verdoppellung der Energieausgaben hinausgehenden Energieausgaben im Betrachtungszeitraum Januar bis Juni 2023 zu 2022.
Das fördern wir nicht
- Unternehmen und Selbständige, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden
- Unternehmen und Selbständige mit Sitz außerhalb von Niedersachen
- Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten
- Unternehmen, die nach dem 31.10.2022 gegründet wurden
- Öffentliche Unternehmen, dies bedeutet Unternehmen, die sich im Mehrheitsbesitz (über 50 % der Anteile oder der Stimmrechte) des Landes, des Bundes, einer Kommune, einer Körperschaft öffentlichen Rechts oder eines anderen öffentlichen Unternehmens befinden
- Unternehmen und Selbständige, gegen die die Europäische Union (EU) Sanktionen verhängt hat, also etwa Unternehmen und Selbständige, die
> in den Rechtsakten, mit denen diese Sanktionen verhängt werden, ausdrücklich genannt sind,
> im Eigentum oder unter Kontrolle von Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat, oder
> in Wirtschaftszweigen tätig sind, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat, soweit die Beihilfen die Ziele der betreffenden Sanktionen untergraben würde. - Unternehmen und Selbständige, für die ein Eröffnungsantrag für ein Insolvenzverfahren vorliegt oder zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Insolvenzantragspflicht bestand.
Wen fördern wir
- Unternehmen und Selbständige mit Sitz in Niedersachsen, für die eine Bestätigung über deren wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb durch einen prüfenden Dritten (Steuerberaterin oder Steuerberater oder vergleichbar) vorliegt
- Rechtlich selbständige Unternehmen und Selbständige mit Sitz in Niedersachsen, bei denen über 50% der Lohn- und Gehaltskosten an niedersächsischen Betriebsstätten/Standorten entstehen.
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Die Förderung beträgt bis zu 80% der Ausgaben, die über die Verdoppelung der Energiekosten hinaus gehen (mindestens 2.000 Euro)
- Der Förderhöchstbetrag je antragstellendem Unternehmen oder Selbständigen liegt bei 2.000.000 Euro
- Bei verbundenen Unternehmen ist die Summe der Zuschüsse an diese Unternehmen ebenfalls auf max. 2.000.000 Euro begrenzt.
Unsere Bedingungen:
- Der Förderzeitraum umfasst den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2023.
- Die Billigkeitsleistung ist für die Kompensation der zu tragenden Ausgabensteigerungen einzusetzen
- Bemessungsgrundlage für die Billigkeitsleistung ist der zwischen Januar und Juni 2023 über eine Verdopplung hinausgehende Ausgabenanstieg für Energie.
- Das antragstellende Unternehmen bzw. der oder die Selbständige muss in der Gesamtbetrachtung der Beschaffungsausgaben für Energie im Zeitraum Januar bis Juni 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen über die Verdopplung hinausgehenden Ausgabenanstieg von mindestens 2.000 EUR aufweisen
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.