Es sind keine weiteren Förderungen aufgrund der Erschöpfung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel mehr möglich.
Hinweis
Auf einen Blick
Wenn Sie Einrichtungen zur Versorgung von See- und Binnenschiffen mit alternativen Treibstoffen und Energie entwickeln, planen, errichten oder erweitern, können Sie einen Zuschuss beantragen. Die Förderung trägt dazu bei, den CO₂- und Schadstoffausstoß in den niedersächsischen Seehäfen und der Schifffahrt zu senken.
- Juristische Personen, die entsprechende Versorgungseinrichtungen für Schiffe entwickeln, planen, errichten, erweitern oder betreiben
- Einrichtungen zur Verbesserung der Versorgung von See- und Binnenschiffen mit alternativen Treibstoffen und Energie
- Zuschuss grundsätzlich bis zu 50 % und in der Region Lüneburg bis zu 60 %
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Entwicklung, Planung, Errichtung und Erweiterung von Einrichtungen zur Verbesserung der Versorgung von See- und Binnenschiffen in niedersächsischen Seehäfen mit alternativen Treibstoffen und Energie, wie etwa Flüssigerdgas (LNG) und Landstrom
- Insbesondere Speichereinrichtungen, Tanklager, Verteilnetze und Kabelanlagen sowie dazugehörige Sicherungseinrichtungen
Wen fördern wir
- Juristische Personen, die Versorgungseinrichtungen für alternative Treibstoffe oder für die klimaschonende Energieversorgung von Schiffen für niedersächsische Seehäfen entwickeln oder dort errichten bzw. betreiben
Unsere Förderleistungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Bis zu 50 % und in der Region Lüneburg bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben
- Förderfähige Ausgaben mindestens 50.000 Euro, maximal 3 Mio. Euro
- Auszahlung nach dem Ausgabenerstattungsprinzip
- 10 Jahre Zweckbindungsfrist für Neu- und Erweiterungseinrichtungen