Es sind keine weiteren Förderungen aufgrund der Erschöpfung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel mehr möglich.
Hinweis
Auf einen Blick
Wenn Sie Tankinfrastrukturen zur Versorgung des Straßengüterverkehrs oder der Binnenschifffahrt mit alternativen Treibstoffen bzw. Landstrom errichten, bestimmte Modellprojekte im Bahnverkehr oder elektromobile Maßnahmen im Bereich städtischer Mobilität durchführen, können Sie einen Zuschuss beantragen. Die Förderung trägt dazu bei, durch die Nutzung klimafreundlicher Antriebstechnologien auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraße den CO₂-Ausstoß im Verkehr zu senken.
- Unternehmen und juristische Personen, die Versorgungseinrichtungen für alternative Antriebsenergien anbieten oder anbieten werden
- Klimafreundliche Antriebstechnologien auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraße
- Zuschuss bis zu 50 % und in der Region Lüneburg bis zu 60 %
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Auf- und Ausbau von
... Tankinfrastruktur zur Versorgung der Binnenschifffahrt und des Straßengüterverkehrs mit alternativen Treibstoffen (z.B. LNG-Betankungseinrichtungen)
... Infrastruktur zur Versorgung der Binnenschifffahrt mit Landstrom - Modellprojekte im Bahnverkehr zur Stimulierung des Einsatzes alternativer Antriebe
- Elektromobile Maßnahmen im Bereich städtischer Mobilität zur Unterstützung des Einsatzes und der Nutzung alternativer Kraftstoffe im öffentlichen Verkehr und Kommunalverkehr
Das fördern wir nicht
- Ladeinfrastruktur zur Versorgung des Straßenverkehrs mit Ladestrom (z. B. Ladepunkte für Elektrofahrzeuge) wird über diese Landesrichtlinie nicht mehr gefördert (Änderungserlass des MW vom 02.03.2018).
Wen fördern wir
Unternehmen und juristische Personen, die Versorgungseinrichtungen für alternative Antriebsenergien anbieten oder anbieten werden
Unsere Förderleistungen
Bedingungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Bis zu 50 % und in der Region Lüneburg bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben
- Auszahlung nach dem Ausgabenerstattungsprinzip
Voraussetzungen
- Rechtzeitige Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der NBank gestellt werden. - Qualität der Maßnahme
Die Maßnahme muss in dem zugrundeliegenden Scoring-Verfahren entsprechend hohe Punktzahlen erreichen. - Nachweise
Es sind mehrere Nachweise zu erbringen, z.B. zur gesicherten Gesamtfinanzierung und zu den erforderlichen projektbezogenen Genehmigungen. - Weitere Voraussetzungen
Die zuvor aufgelisteten Punkte sind nicht abschließend. Im Rahmen der Antragsberatung werden individuelle Voraussetzungen für die jeweilige Maßnahme besprochen.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.