Für das Förderprogramm ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.
Keine Antragstellung möglich
Auf einen Blick
Wenn Sie Mobilitätszentralen für die individuelle Beratung von Menschen mit dem Ziel, dass diese verstärkt CO₂-sparsame Beförderungsangebote des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen wollen, errichten und betreiben wollen, können Sie einen Zuschuss beantragen. Die Förderung trägt dazu bei, den motorisierten Individualverkehr verstärkt durch CO₂-arme Mobilitätsangebote sowie mit alternativen Antrieben fahrenden Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auszutauschen. Mit dieser Förderung unterstützen Sie eine bessere Erreichbarkeit von Städten und regionalen Zentren aus dem Umland durch Nutzung des ÖPNV.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Zuschuss 50 % bis zu 75 % (SER), 60 % bis zu 85 % (ÜR), maximal 600.000 Euro
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Personalausgaben
- Sachausgaben z.B. Büro- und Raumausstattung, Telekommunikationskosten, Weiterbildungsangebote, Marketing
- Ausgaben für Technik incl. Call-center-Funktion und Software
- Indirekte Ausgaben: Miete für Gebäude, Steuern und Versicherung
- Mobile Mobilitätszentralen
- Vorbereitende Maßnahmen wie Studien / Konzepte
Wen fördern wir
- Aufgabenträger i. S. d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 NNVG
- Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden
Unsere Förderleistungen
Bedingungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Maximale Förderhöhe 50 % bis zu 75 % (SER), 60 % bis zu 85 % (ÜR) der förderfähigen Ausgaben, höchstens 600.000 Euro
- Maximaler Förderzeitraum 36 Monate
- Spätestes Projektende grundsätzlich am 30.06.2022
- Auszahlung nach dem Ausgabenerstattungsprinzip
- Nicht förderfähig ist der Erwerb von unbebauten oder bebauten Grundstücken sowie Gebäuden.
- Vorhaben müssen sich aus einem Nahverkehrsplan ableiten lassen und Luftqualitätspläne -soweit vorhanden- berücksichtigen
- Gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen ist möglich
Voraussetzungen
- Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der NBank gestellt werden.
- Vorlage eines schlüssigen, nachvollziehbaren Konzepts mit Angaben zu Zielen und Maßnahmen, Fortführung (insbes. Finanzierung) nach Ende der Förderung, Verlagerungspotenzial, Leistungsspektrum, Öffnungszeiten, Personal, technischer Ausstattung und Darstellung in der Öffentlichkeit.
- Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen
- Maßnahme muss im Scoring-Verfahren eine entsprechend hohe Punktzahl von mindestens 50 Punkten erreichen. Bewertung des Investitionsvorhabens u. a. durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG).
- Erbringung von Nachweisen, z.B. zur gesicherten Gesamtfinanzierung des Vorhabens sowie Nachweis über die Zugehörigkeit zu einem Nahverkehrsplan und einem vorhandenen Luftqualitätsplan.
- Die aufgelisteten Punkte sind nicht abschließend. Im Rahmen der Antragsberatung werden individuelle Voraussetzungen für das jeweilige Vorhaben besprochen.