Für das Förderprogramm ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.
Keine Antragstellung möglich
Auf einen Blick
Ziel der Förderung ist es, den motorisierten Individualverkehr hin zu einer verstärkten Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln mit CO₂-freien oder CO₂-sparsamen Antrieben zu verschieben. Dies wird durch den erhöhten Einsatz von Omnibussen oder anderen Kraftfahrzeugen mit CO₂-freien oder CO₂-sparsamen Antrieben im straßengebundenen ÖPNV erreicht.
- Kauf neuer Kraftfahrzeuge nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 oder 2 PBefG
- CO₂-freie oder CCO₂-sparsame Antriebssysteme notwendig
- Vorlage öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA)
- Förderfähig ist der Kaufpreis des jeweiligen Fahrzeugs
Zuschuss 50 % (SER) bzw. 60 % (ÜR) EFRE-Mittel, zzgl. 30 % Mittel des Landes Niedersachsen
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Kaufpreis des jeweiligen Fahrzeugs, wobei sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit dem Fahrzeugerwerb, z.B. Überführungsausgaben
Das fördern wir nicht
- nicht förderfähig sind Umsatzsteuer, soweit diese nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist
Wen fördern wir
- Verkehrsunternehmen, die straßengebundenen Linienverkehr nach § 42 PBefG betreiben
- Aufgabenträger nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 NNVG
Unsere Förderleistungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Maximale Förderhöhe 50 % (SER) bzw. 60 % (ÜR) EFRE-Mittel zzgl. 30 % Mittel des Landes Niedersachsen für förderfähigen Ausgaben
- Maximale Projektlaufzeit bis zum 30.06.2022
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.