Auf einen Blick
Diese Förderung ergänzt die Projekte des Programms „Gute Nachbarschaft“ und richtet sich an die durchführenden Projektträger/-innen bewilligter Projekte des Landesförderprogramms „Gute Nachbarschaft“ sowie Projekte, die nach dem Jurywettbewerb vom 13./14.07.2022 empfohlen wurden. Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung geflüchteter Menschen aus der Ukraine auf lokaler Ebene sowie die soziale Integration der Betroffenen im Rahmen der CARE-Projekte. Durch diese Maßnahme sollen die entstandenen Mehrbedarfe bei den Projektträgern abgedeckt werden.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Erstattung von bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, ab einem Gesamtbetrag von 5.000 Euro bis max 200.000 Euro
- Antragsberechtigt sind Träger/-innen, die bereits Projekte auf Grundlage der Förderrichtlinie „Gute Nachbarschaft“ durchführen
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Die Weiterentwicklung von Anlaufstellen vor Ort mit „Kümmerer“-, Vernetzungs-, Beratungs- und Vermittlungsfunktionen
- Selbsthilfepotenziale, Ausbau, Vernetzung und Kooperation mit geeigneten
- Bedarfsgerechte Beratung, bzw. Vermittlung zu Diensten und Angeboten
- Projekte zur Verbesserung der Wohnungsqualität, des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raums
- Maßnahmen zur Verbesserung von Bildungs- und Beschäftigungschancen
Das fördern wir nicht
- Finanzierungskosten
- Erwerb von Infrastrukturen, Grundstücken und Immobilien
- Umsatzsteuer, die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist
- Allgemeine Verwaltungsausgaben (Personal- und Sachausgaben), die der Antragstellende auch ohne das geförderte Vorhaben zu tragen gehabt hätte
Wen fördern wir
Träger/-innen, die bereits Projekte auf Grundlage der Förderrichtlinie „Gute Nachbarschaft“ durchführen. Gleichgestellt (und damit antragsberechtgt) sind Teilnehmer/-innen des Landesförderprogramms „Gute Nachbarschaft 2022“, die aufgrund der Juryentscheidung vom 13. und 14. Juli 2022 für eine Förderung empfohlen wurden.
Das Vorhaben aus dem Landesförderprogramm „Gute Nachbarschaft“ darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen sein.
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, ab einem Gesamtbetrag von 5.000 Euro bis zu 200.000 Euro
Unsere Bedingungen:
- Die Förderung kann nur als Ergänzung für Projekte beantragt werden, welche bereits aus dem Programm "Gute Nachbarschaft" gefördert werden bzw. nach dem Jurywettbewerb vom 13./14.07.2022 zur Förderung empfohlen wurden.
- Förderfähig sind Personalkosten für eigene Personal sowie sog. „Restkosten“ (hierzu zählen z.B. insbesondere Reisekosten des Personals, Verwaltungsausgaben, Honorare (i.d.R. bis 35 Euro / Stunde) und Reisekosten für Dolmetschende, Mieten für Räumlichkeiten sowie Ausgaben für Verbrauchsgüter und Ausstattungsgegenstände).
- Die förderfähigen Honorarausgaben gelten bis zu einer Höhe von 35 Euro pro Stunde als angemessen. Im Ausnahmefall kann für darüber hinausgehende Honorarstundensätze die Notwendigkeit und Marktüblichkeitnachgewiesen werden.
- Die förderfähigen Restkosten werden durch eine Restkostenpauschale in Höhe von 30 % der nachgewiesenen Personalausgaben abgegolten.
- Wir benötigen mit dem Antrag eine Projektbeschreibung (Kurzbeschreibung mit Darlegung und Herleitung des Mehrbedarfes) inkl. Ausgabenplan sowie den Zuwendungsbescheid der NBank über die erhaltene Förderung in dem Landesförderprogramm „Gute Nachbarschaft“.
Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.