Technologie- und Gründerzentren (ausgelaufen)

Wichtiger Hinweis

Abhängig von Art und Umfang Ihrer Investition wird die NBank vor Bewilligung der Förderung Ihr Vorhaben auf seine Klimaverträglichkeit prüfen. Sofern Ihr Vorhaben betroffen ist, kommen wir zur Antragsprüfung auf Sie zu und werden ggf. zusätzliche Unterlagen oder Informationen anfordern.
Sie möchten mehr wissen? Klicken Sie hier.

Auf einen Blick

Als Träger eines Technologie- und Gründerzentrums (TGZ), vorzugsweise als kommunale Gebietskörperschaft, können Sie für die Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung Ihres TGZ einen Zuschuss beantragen. Damit sollen insbesondere die Gründung und der Aufbau junger Unternehmen in den forschungsintensiven Industrien, wissensintensiven Dienstleistungen und Kreativbranchen unterstützt werden.

  • Trägerschaften von Technologie- und Gründerzentren
  • Errichtung, Erweiterung und Modernisierung
  • Zuschuss bis zu 50 %, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 %

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Errichtung neuer TGZ (ausschließlich in Zielgebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“)
  • Erweiterung bestehender TGZ
  • Modernisierung bestehender TGZ

Wen fördern wir

  • Träger von Technologie- und Gründerzentren
    … vorzugsweise kommunale Gebietskörperschaften
    … juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
    … juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind

Unsere Förderleistungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Grundsätzlich bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 %
  • Auszahlung nach dem Ausgabenerstattungsprinzip
  • Neben der Einreichung eines aussagekräftigen Konzepts (Projektbeschreibung einschließlich einer mehrjährigen Wirtschaftlichkeitsberechnung) müssen mehrere Voraussetzungen nachgewiesen werden, z.B. zum Bedarf zur Durchführung des Vorhabens, zur gesicherten Gesamtfinanzierung, zum Grundstückseigentum sowie zu den planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen.
  • Das TGZ richtet sich vorrangig an Gründerinnen und Gründer sowie Jungunternehmen. Diese können die Räumlichkeiten und Zentrumsdienste in der Regel fünf, höchstens acht Jahre nutzen.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag zu Technologie- und Gründerzentren stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei der NBank.

Persönliche Beratung

Bitte wenden Sie sich frühzeitig vor der eigentlichen Antragstellung an uns, um sich persönlich und individuell beraten zu lassen.

Registrierung im Kundenportal

Wenn Sie sich das erste Mal in unserem Kundenportal anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist nur einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch zukünftige Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Anschließend loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.

  • Antrag auf Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur

Zusätzlich benötigte Dokumente

Je nach Maßnahme und Antragsteller sind dem Antragsformular unterschiedliche Dokumente beizufügen. Im Rahmen unserer Antragsberatung besprechen wir gerne mit Ihnen, welche Antragsunterlagen wir von Ihnen benötigen. Eine erste Orientierung finden Sie auf der Förderprogrammseite:

  • Hinweise zur Antragstellung

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen postalisch an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Ihre Ansprechpartner
Für die Regionen Braunschweig und Leine-Weser:
Matthias Franck
Telefon
0511 30031-281
E-Mail
matthias.franck@nbank.de

Für die Regionen Lüneburg und Weser-Ems:
Martin Herrmann
Telefon
0511 30031-337
E-Mail
martin.herrmann@nbank.de

Bewertung durch die Ämter für regionale Landesentwicklung

Die regionale Bedeutung der Projekte wird von den Ämtern für regionale Landesentwicklung bewertet. Ihre Aufgabe ist es, nachhaltige Regionalentwicklung auf Grundlage der regionalen Handlungsstrategien zu unterstützen.

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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