Abhängig von Art und Umfang Ihrer Investition wird die NBank vor Bewilligung der Förderung Ihr Vorhaben auf seine Klimaverträglichkeit prüfen. Sofern Ihr Vorhaben betroffen ist, kommen wir zur Antragsprüfung auf Sie zu und werden ggf. zusätzliche Unterlagen oder Informationen anfordern.
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Wichtiger Hinweis
Auf einen Blick
Als Träger eines Technologie- und Gründerzentrums (TGZ), vorzugsweise als kommunale Gebietskörperschaft, können Sie für die Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung Ihres TGZ einen Zuschuss beantragen. Damit sollen insbesondere die Gründung und der Aufbau junger Unternehmen in den forschungsintensiven Industrien, wissensintensiven Dienstleistungen und Kreativbranchen unterstützt werden.
- Trägerschaften von Technologie- und Gründerzentren
- Errichtung, Erweiterung und Modernisierung
- Zuschuss bis zu 50 %, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 %
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Errichtung neuer TGZ (ausschließlich in Zielgebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“)
- Erweiterung bestehender TGZ
- Modernisierung bestehender TGZ
Wen fördern wir
- Träger von Technologie- und Gründerzentren
… vorzugsweise kommunale Gebietskörperschaften
… juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
… juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
Unsere Förderleistungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Grundsätzlich bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 %
- Auszahlung nach dem Ausgabenerstattungsprinzip
- Neben der Einreichung eines aussagekräftigen Konzepts (Projektbeschreibung einschließlich einer mehrjährigen Wirtschaftlichkeitsberechnung) müssen mehrere Voraussetzungen nachgewiesen werden, z.B. zum Bedarf zur Durchführung des Vorhabens, zur gesicherten Gesamtfinanzierung, zum Grundstückseigentum sowie zu den planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen.
- Das TGZ richtet sich vorrangig an Gründerinnen und Gründer sowie Jungunternehmen. Diese können die Räumlichkeiten und Zentrumsdienste in der Regel fünf, höchstens acht Jahre nutzen.