Für das Förderprogramm ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich.
Keine Antragsstellung möglich
Auf einen Blick
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) investive Maßnahmen zur Steigerung Energieeffizienz planen und damit nachhaltig zur CO₂-Reduzierung sowie zur Verbesserung der Energieproduktivität in der niedersächsischen Wirtschaft beitragen wollen, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Fragen der Energieeffizienz unterstützen
- Maßnahmen zur Energieeffizienz
- Zuschuss bis zu 70% (Beihilfeintensitäten gemäß AGVO sind zu berücksichtigen)
Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Investitionen in Gebäude und Anlagen zur Verringerung des Energieverbrauchs
- Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus regenerativer Energie (inklusive der Errichtung von Wärmenetzen und innovativer Speicherung Erneuerbarer Energien am Ort ihres Entstehens)
Wen fördern wir
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben (Beihilfeintensitäten gemäß AGVO sind zu berücksichtigen)
- Zuschusshöhe für Maßnahmen zur Energieeffizienz zwischen 25.000 Euro (EFRE- und Landesmittel) und 250.000 Euro (EFRE-Mittel zzgl. Landesmittel)
- Förderfähig sind Bauausgaben inkl. Baunebenkosten, Anschaffungs- und Herstellungsausgaben, Ausgaben für Gutachten.
- Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, Grunderwerbskosten, Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung, Umsatzsteuer, die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist sowie Personal- und Verwaltungsausgaben für Vorhaben zur Energieeffizienz.
Gut zu wissen
Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.