Für das Förderprogramm ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich. Die EFRE-Fördermittel in dieser Richtlinie sind vollständig gebunden.
Keine Antragsstellung möglich
Auf einen Blick
Wenn Sie als Einrichtung Netzwerk-Projekte mit beteiligten Betrieben zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz planen und damit nachhaltig zur CO₂-Reduzierung sowie zur Verbesserung der Energieproduktivität in der niedersächsischen Wirtschaft beitragen wollen, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
- Einrichtungen, Unternehmen, Verbände, Kammern und Branchenvertretungen die KMU in Fragen der Energieeffizienz unterstützen
- Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke
- Zuschuss bis zu 70% (Beihilfefähigkeit nach De-minimis-Beihilfen-VO ist zu berücksichtigen)
Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.
Was fördern wir
Das fördern wir
Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke
Wen fördern wir
Einrichtungen, Unternehmen, Verbände, Kammern, Branchenvertretungen, die ihren Sitz in Niedersachsen haben und KMU in Fragen der Energieeffizienz unterstützen
Unsere Förderleistungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben
- Förderfähig sind Personalausgaben (standardisierte Einheitskosten und Pauschalansätze), Sachausgaben, Reisekosten, Ausgaben für Honorare sowie Ausgaben für Auftakt- und Abschlussveranstaltung.
- Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, Grunderwerbskosten, Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung, Umsatzsteuer, die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist sowie Personal- und Verwaltungsausgaben für Vorhaben zur Energieeffizienz.
Gut zu wissen
Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.