Auf einen Blick
Mit dieser Landesförderung werden Quartiersinitiativen gefördert, um im Wege einer Anschubfinanzierung die Umsetzung des Niedersächsischen Quartiersgesetz (NQG) zu unterstützen. Die geförderten Maßnahmen sollen den Antrag auf Einrichtung eines Quartiers nach § 6 NQG ermöglichen.
- Quartiersgemeinschaften im Sinne des NQGs
- Auslobung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Projektauswahl durch Jury
- Zuschuss von 85% der förderfähigen Ausgaben
- Förderhöhe bis maximal 40.000 Euro
- förderfähige Ausgaben von mindestens 5.000 Euro
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Erstellung beispielhafter und motivierender Konzepte sowie Leistungen, die die Gründung einer Quartiersgemeinschaft nach dem NQG unterstützen
- Förderung wird für Maßnahmen zur Aktivierung und Mobilisierung der folgenden Stufen des Verfahrens zur Einrichtung einer Quartiersgemeinschaft bewilligt
- Initialphase
- Konkretisierungsphase
- Entscheidungsphase
Das fördern wir nicht
- nicht förderfähig sind Personalausgaben der Kommune, investive bauliche Maßnahmen, Marketing-Maßnahmen für andere Zwecke, z. B. für den Tourismus, Mieten, Werbung (außer direkt dem Projekt zuordenbaren Ausgaben), Maklertätigkeiten, allgemeine Verwaltungsausgaben (Personal- und Sachausgaben), die der Antragsteller auch ohne das geförderte Projekt zu tragen gehabt hätte, soweit nicht gesonderte Organisationseinheiten die Maßnahme durchgeführt haben und unbare Eigenleistungen
Wen fördern wir
- Quartiersgemeinschaften im Sinne des NQG
- … rechtsfähiger Zusammenschluss von Personen, insbesondere Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten, Bewohnerinnen und Bewohnern, Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen,
- … der dazu dient, gemeinsam und eigenverantwortlich quartiersbezogene Aufwertungsmaßnahmen durchzuführen
- … die Rechtsform muss so gewählt sein, dass die Rechte und Pflichten einer Quartiersgemeinschaft nach dem Gesetz umgesetzt werden können in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
- Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 85% der förderfähigen Ausgaben
- Förderhöhe bis maximal 40.000 Euro
- förderfähige Ausgaben von mindestens 5.000 Euro
- förderfähig sind alle notwendigen Ausgaben zur Durchführung der Maßnahmen zur Aktivierung und Mobilisierung Einrichtung einer Quartiersgemeinschaft, insbesondere Konzeptentwicklungen, Beratung und Moderation, Aufbau von Managementstrukturen und Gründung, Organisationsentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Beteiligungsprozesse
- Bezug der Maßnahmen auf ein sozialräumlich abgegrenztes Projektgebiet (Quartier)
- Einvernehmen der Gemeinde für die geplanten Projekte
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.