Für dieses Darlehen können keine Anträge mehr gestellt werden. Die Förderung ist am 30. Juni 2021 ausgelaufen.
Keine Antragstellung mehr möglich!
Auf einen Blick
Als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder freiberuflich tätige Person in Niedersachsen können Sie mit dem Niedersachsen-Kredit Energieeffizienz Gebäude (NEG) die Errichtung, den Ersterwerb und die Sanierung von gewerblich genutzten Gebäuden einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz finanzieren. Die Kredite werden zu günstigen, risikogerechten Zinssätzen vergeben.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Energetische Sanierung
- Errichtung energieeffizienter Gebäude
- Einbindung eines Sachverständigen
- Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz an bestehenden gewerblichen Nichtwohngebäuden
- Sonstige Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der im Programm geförderten Maßnahmen erforderlich sind
Wen fördern wir
- KMU gemäß EU-Definition (unter 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme maximal 43 Mio. Euro) im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, die sich zu 50% oder mehr in Privatbesitz befinden. Einzelheiten zur KMU-Definition sowie zu verbundenen Unternehmen bzw. Partnerunternehmen finden Sie auch auf dieser Förderprogrammseite unter dem Reiter Downloads
- Angehörige der Freien Berufe
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
- Unternehmen, die bestehende gewerbliche Gebäude erwerben (Ersterwerb)
Unsere Förderleistungen
Umfang der Finanzierung:
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
Kreditbetrag: 20.000 Euro bis 5.000.000 Euro je Vorhaben
Kreditlaufzeiten:
Die möglichen Kreditlaufzeiten betragen
- 5 oder 10 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr.
- 20 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren für Investitionsvorhaben
- Die Investitionsgüter müssen im Anlagevermögen aktivierungsfähig und entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzung finanziert sein