Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die Förderung ist am 30. Juni 2021 ausgelaufen.
Keine Antragstellung mehr möglich!
Auf einen Blick
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründer und Freiberufler in Niedersachsen kann Ihnen diese Förderung langfristige Investitionen ermöglichen oder Betriebsmittelfinanzierungen erleichtern. Die Kredite werden zu günstigen und risikogerechten Zinssätzen und Konditionen vergeben.
Was fördern wir
Das fördern wir
Existenzgründung
Alle Formen der Existenzgründung sind förderfähig. Das gilt für Neugründungen, Übernahmen sowie tätige Beteiligungen, die erworben werden, auch im Nebenerwerb. Auch eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, falls keine Verbindlichkeiten aus früherer Selbstständigkeit bestehen.
Nachfolgen
Unternehmensübernahmen sowie der Erwerb oder die Aufstockung einer tätigen Beteiligung sind im Rahmen von Nachfolgeregelungen förderfähig.Es werden auch natürliche Personen und Freiberufler, die Unternehmen der gerwerblichen Wirtschaft übernehmen oder im Rahmen von Unternehmensnachfolgen eine tätige Beteiligung oder deren Aufstockung eingehen, gefördert, wenn sie bereits länger als 5 Jahre selbständig sind.
Festigungsmaßnahmen
Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
Investitionen
Es können alle Investitionen in Niedersachsen mitfinanziert werden, die einer mittel- und langfristigen Unterstützung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Betriebsmittel
Der Gründerkredit kann auch für Betriebsmittel zum Ausgleich von wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfen, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe beantragt werden.
Das fördern wir nicht
- Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen wird nicht gefördert
Wen fördern wir
Existenzgründer
Natürliche Personen, die ein Unternehmen, eine freiberufliche Existenz oder ein gewerbliches Unternehmen (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) einschließlich eines gewerblichen Sozialunternehmens mit Gewinnerzielungsabsicht, gründen und hierfür über die erforderliche fachliche und kaufmännische Eignung verfügen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen einschließlich gewerblicher Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit (d.h. Datum der ersten Umsatzerzielung). Das Unternehmen muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und der Gruppenumsatz darf zehn Millionen Euro nicht überschreiten. Einzelheiten zur KMU-Definition finden Sie auch im Downloadcenter und den allgemeinen Merkblätter.
Unsere Förderleistungen
Investitionen
- Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
- Kreditbetrag: 20.000 bis 500.000 Euro je Vorhaben
Betriebsmittel
- Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
- Kreditbetrag: max. 500.000 Euro je Vorhaben
Gut zu wissen
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