Jugendwerkstätten (ausgelaufen)

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung

Eine Antragstellung für die Förderperiode 2014-2020 ist nicht mehr möglich! Im Rahmen der Förderperiode 2021-2027 wird das Programm fortgesetzt. Informationen zur neuen Förderung und der Antragstellung finden Sie hier.

Auf einen Blick

In Jugendwerkstätten werden junge Menschen mit beruflichen Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf persönlich stabilisiert, sozial integriert und durch betriebsnahe Qualifizierung auf eine Ausbildung oder Beschäftigung vorbereitet.

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss, Projektförderung bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Bis zu 453.750 Euro (Bewilligungszeitraum von 33 Monaten)
  • Bis zu 5.400 Euro pro Platz und Jahr für zusätzliche Projekte zur Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten

Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Jugendwerkstätten, die Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen anbieten
  • Zusätzliche innovative Maßnahmen in Jugendwerkstätten, die modellhaft der Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe dienen
  • Zusätzliche Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler aus dem berufsbildenden Bereich

Wen fördern wir

Anerkannte freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe

Unsere Förderleistungen

Art der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie wird in Form einer Anteilfinanzierung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gewährt. Bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben können aus ESF- und Landesmitteln finanziert werden.

  • Umfang der Förderung
    • Bis zu 453.750 Euro werden für Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen in Jugendwerkstätten bereitgestellt. Der Bewilligungszeitraum beträgt 33 Monate.
    • Bis zu 5.400 Euro werden pro Platz und Jahr für zusätzliche Maßnahmen zur Schulpflichterfüllung in der Jugendwerkstatt für Schülerinnen und Schüler aus dem berufsbildenden Bereich bereitgestellt. Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate.
    • Für zusätzliche innovative Maßnahmen in Jugendwerkstätten erfolgt eine gesonderte Aufforderung zur Antragstellung.
  • Förderfähige AusgabenAusgaben für Bildungs- und Beratungspersonal werden gefördert. Hinzu kommt eine Restkostenpauschale von 40% der förderfähigen Personalausgaben.
  • Kumulierung
    Eine Fördermittelkombination mit ESF-Mitteln anderer Bundes- und Landesprogramme ist nicht zulässig.
  • Auszahlung
    Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt vierteljährlich auf Antrag. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden vom Zuwendungsempfänger getätigt. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle werden die zahlenmäßig nachgewiesenen Ausgaben erstattet (Erstattungsprinzip).
  • Abgrenzung
    Die Jugendwerkstatt stellt eine eigenständige Leistung der Jugendhilfe dar, die sich von den Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung eindeutig abgrenzt.

So läuft der Antrag

Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Gut zu wissen

Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.

Downloads

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Jugendwerkstatt REHOLAND GmbH aus Lingen: Es geht um Akzeptanz!

Wir wollen Menschen zeigen, was in ihnen steckt, sagt Alfons Hennekes. Er ist Geschäftsführer bei der REHOLAND - gemeinnützige Gesellschaft für Recycling, Holzverarbeitung und Landschaftspflege mbH. Zu ihr gehört die von der NBank geförderte Jugendwerkstatt Lingen. Was sind heute die Ziele der Jugendarbeit? Sehen Sie dazu den Bericht auf youtube.

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