Auf einen Blick
Mit diesem Programm werden Investitionen zur Verbesserung der sozialen Integration, des sozialen Zusammenhalts im Quartier und zur Sanierung sozialer Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen in den Kommunen gefördert. Ziel ist es, Einrichtungen zu schaffen und zu qualifizieren, in denen Integration, sozialer Zusammenhalt sowie soziale Integration gelebt werden kann und die durch Verbesserung der baukulturellen Qualität einen Beitrag zur Quartiersentwicklung leisten.
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal 90% der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Das Antragsformular zur Aufnahme in dieses Programm ist jeweils zum 02.01. eines jeden Jahres bei dem zuständigen ArL einzureichen
Was fördern wir
Das fördern wir
- Die bauliche Sanierung und der Ausbau von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen der sozialen Integration und des sozialen Zusammenhalts (Gebäude, Anlagen, Grün- und Freiflächen), insbesondere öffentliche Bildungseinrichtungen, Bürgerhäuser, Stadtteilzentren und Kindertagesstätten (hier im Besonderen in das Bundesprogramm aufgenommene „Sprach-Kitas – Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“)
- Angemessene investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen, insbesondere der Einsatz von Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanagern
Wen fördern wir
- Städte und Gemeinden in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
Voraussetzungen
Die geplante Maßnahme ist durch Beschluss festzusetzen.
Die Einrichtung muss längerfristig für Ziele des Investitionspaktes genutzt werden. Grundlage ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept gem. Nr. 4 Absatz 2 RdErl. D. MS v. 17.11.2015 – 501.1-21201.2.17 (R-StBauF).
Schlüssigkeit und Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahme sowie die Effizienz des Mitteleinsatzes sind nachzuweisen.
Bei der geplanten Maßnahme sind Barrierefreiheit – auch für Menschen mit Sehbehinderungen –, das Prinzip des Gender Mainstreaming und der Grundsatz der Antidiskriminierung zu berücksichtigen.