Auf einen Blick
Leistungsfähige Innovationsnetzwerke können die Innovationskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) verbessern. Durch die Qualifizierung der Netzwerke, sollen die Wissensbildung und der Wissens- und Technologietransfer gestärkt sowie die intensive Zusammenarbeit der Wirtschaft untereinander und mit der Wissenschaft ausgebaut und dadurch die Regionen auf Grundlage ihrer jeweiligen regionalen Stärken unterstützt werden.
- Qualifizierung und Weiterentwicklung von Innovationsnetzwerken
- Stärkung der Innovationskraft sowie Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen
- Wissensbildung, Wissens- und Technologietransfer, Vernetzung
- Zuschuss bis zu 40% bzw. maximal 150.000 Euro pro Jahr über 3 Jahre
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
Aktivitäten des Netzwerkmanagements:
- Betreuung der Innovationsnetzwerkpartnerinnen und -partner, Erbringung und Weiterleitung von spezialisierten maßgeschneiderten Unterstützungsdienstleistungen,
- Werbemaßnamen, um neue Unternehmen oder Einrichtungen zur Beteiligung am Innovationsnetzwerk zu bewegen und die Sichtbarkeit des Netzwerkes zu erhöhen,
- Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen, Vernetzung und transnationale Zusammenarbeit
Wen fördern wir
- Juristische Personen als Trägerinnen und Träger des Innovationsnetzwerkes
Unsere Förderleistungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben
- Kommunen können die Förderung um weitere 10%-Punkte erhöhen
- Maximal 150.000 Euro pro Jahr
- Förderfähige Ausgaben betragen mindestens 50.000 Euro pro Förderjahr
- Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Netzwerks notwendigen Personal- und Sachausgaben
- Ausgaben der Netzwerkpartner sind nicht förderfähig
- Laufzeit bis zu drei Jahre
- Erneute Antragstellung ist möglich
- Gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen
- Sofern EFRE-Mittel zum Einsatz kommen, grundsätzlich spätestes Projektende am 30.06.2022
Gut zu wissen
Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.